Dieser Artikel erklärt Ihnen, was eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) ist und warum diese zwingend erforderlich ist, wenn Sie personenbezogene Daten auf IONOS Servern 

Hinweis

Seit dem 19.07.2022 ist die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Bestandteil der IONOS AGB.  Für neue Verträge ab diesem Datum ist daher keine gesonderte Vereinbarung notwendig.

Hintergrund zur AVV

Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jede verantwortliche Stelle abschließen, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt. Als Kunde von IONOS speichern Sie unter Umständen personenbezogene Daten auf den IONOS Servern. Sobald Sie personenbezogene Daten auf IONOS Systemen speichern bzw. verarbeiten, müssen Sie dies nach Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rechtlich absichern.

Aus diesem Grund bietet IONOS Ihnen die Möglichkeit, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) zu schließen. Der Abschluss dieser Vereinbarung ist für Sie ohne zusätzliche Kosten. Mit dieser Vereinbarung können Sie Ihren Kunden die Sicherheit der Daten auf den Servern der IONOS rechtlich bestätigen.

AVV abschließen

  • Melden Sie sich in Ihrem IONOS Konto an.
  • Klicken Sie in der Titelleiste auf Menü >Mein Konto >Kachel: Datenschutz & Privatsphäre.
  • Klicken Sie in der Kachel Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) auf die Verknüpfung  Weitere Informationen.

Die AVV kann online abgeschlossen werden und ist nur für ältere Verträge erforderlich, bei denen die AVV noch nicht Bestandteil der AGB war.