Geoblocking ist eine Technik, mit der Internetinhalte für Nutzer aus anderen Ländern gesperrt oder andere Inhalte ausgeliefert werden.  Die EU-Geoblocking-Verordnung soll sicherstellen, dass Kunden innerhalb der EU unabhängig von ihrem Standort gleichen Zugang zu Waren und Dienstleistungen haben. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick.

Achtung

IONOS bietet keine Rechtsberatung an und übernimmt keine Gewähr für inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Artikels. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich an Ihren Rechtsbeistand.

Die wichtigsten Regelungen (Auszug)

Wenn Sie eine Website betreiben oder einen kostenpflichtigen Online-Service anbieten, sind Sie unter Umständen von der EU-Geoblocking-Richtlinie betroffen. Nachfolgend finden Sie einen Auszug der Regelungen, die sich durch die EU Geoblocking-Verordnung ergeben:

  • Website-Besucher dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung auf eine länderspezifische Website umgeleitet werden.

  • Ungleiche Bedingungen für Kauf, Lieferung und Zahlung, wegen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Niederlassungsortes sind verboten.

  • Ungleichbehandlung in Bezug auf Zahlungsarten ist untersagt.

Ausnahmen

Die EU-Geoblocking-Verordnung wird nicht angewendet, wenn es für eine Sperrung, Beschränkung oder unterschiedliche Behandlung rechtlich zwingende Gründe gibt, z.B. Jugendschutzgründe.

Ausgenommen sind ebenfalls bestimmte Dienste, wie z.B. Finanzdienstleistungen oder Beförderungsleistungen. 

EU-Geoblocking-Verordnung umsetzen (Auszug)

  • Technische Zugangssperren beseitigen
  • Prüfen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ob Sie Kunden z.B. wegen seiner Staatsangehörigkeit diskriminieren
  • Einwilligung in die Weiterleitung auf länderpezifische Webseiten technisch einrichten

Weitere Informationen