Gültig für Shops von MyWebsite Now und MyWebsite Creator

Seit dem 28.06.2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verbindlich. Dieses Gesetz verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, damit sie auch für Menschen mit Beeinträchtigungen uneingeschränkt nutzbar sind. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über diese EU-Verordnung und wie Sie Ihren IONOS Shop anpassen.

Achtung

IONOS bietet keine Rechtsberatung an und übernimmt keine Gewähr für inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Artikels. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich an Ihren Rechtsbeistand.

Unterstützung bei der BFSG-Umsetzung

Beachten Sie, dass dieser Artikel aufgrund der Komplexität und des Umfangs des BFSG, das Thema nur anreißen kann. Verbindliche Auskünfte über notwendige Änderungen in Ihrem persönlichen Fall geben z.B. spezialisierte Rechtsanwälte, Fachverbände und ähnliche Organisationen.

Was ist das BFSG und was regelt es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882, bekannt als der European Accessibility Act (EAA). Ziel ist es, einen einheitlichen Mindeststandard für Barrierefreiheit im EU-Binnenmarkt zu schaffen und digitale Barrieren abzubauen. Die praktische Umsetzungspflicht für betroffene Produkte und Dienstleistungen begann verbindlich am 28. Juni 2025. Es fordert, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG gilt für Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte sowie für Erbringer von Dienstleistungen, die für Verbraucher bestimmt sind. Zu den betroffenen Bereichen gehören unter anderem:

  • E-Commerce: Online-Shops und Websites, auf denen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr angeboten werden (dazu gehören auch Terminbuchungs-Tools).
  • Hardware: Selbstbedienungsterminals (z.B. Geldautomaten, Ticketautomaten), Smartphones, Router und E-Book-Lesegeräte.
  • Software & Dienstleistungen: Banking-Apps, digitale Buchungssysteme, E-Books und Telekommunikationsdienste.
  • Ausnahme für Kleinstunternehmen: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme) sind von der Pflicht ausgenommen, wenn sie ausschließlich Dienstleistungen erbringen. Sobald sie jedoch Produkte (Hardware) herstellen oder verkaufen oder E-Commerce betreiben, der nicht unter die reine Dienstleistungsausnahme fällt, kann das Gesetz auch für sie greifen

Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

Die konkreten technischen Anforderungen basieren auf der harmonisierten europäischen Norm EN 301549. Diese verweist wiederum auf die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Um BFSG-konform zu sein, müssen digitale Angebote in der Regel die WCAG 2.1 auf dem Konformitätslevel AA erfüllen (Experten raten bereits zur Orientierung an der neueren Version WCAG 2.2). Die vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit sind dabei:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne verfügbar sein (z. B. Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Kontraste).

  • Bedienbarkeit: Die Navigation muss vollständig per Tastatur möglich sein; Nutzer müssen genügend Zeit für Eingaben haben.

  • Verständlichkeit: Inhalte müssen klar strukturiert sein, eine einfache Sprache nutzen und Hilfetexte bei Fehlern bieten.

  • Robustheit: Der Code (HTML) muss semantisch korrekt sein, damit er von Assistenztechnologien wie Screenreadern verarbeitet werden kann.

Barrierefreiheit in einem IONOS Shop gestalten

  • Integration in bestehende Websites: Wenn Sie einen IONOS Shop als Plugin oder Widget in eine eigene Website, z.B. WordPress, einbinden, müssen Sie sicherstellen, dass die umgebende Website ebenfalls barrierefrei ist. Die Umgebung, in der der Shop läuft, muss den Standards entsprechen.
  • Inhaltspflege: Wie bei jedem Shop-System müssen Sie für alle Produktbilder genaue Alternativtexte (Alt-Texte) eingeben, damit blinde Nutzer wissen, was verkauft wird. Lesen Sie mehr im Artikel “Alt-Texte und sichtbare Produktbild-Beschreibungen”. Die Shop-Anwendung verwendet ARIA-Labels und semantisches HTML, um die Nutzung mit Screenreadern (Vorleseanwendung für visuell eingeschränkte Benutzer) zu ermöglichen.
  • In Ihrem App-Shop finden Sie die Apps “Accessibility Toolkit App” und “All in One Accessibility”, die Ihnen dabei helfen, Ihren Shop barrierefrei zu gestalten. Wie Sie diese installieren, lesen Sie im Hilfe-Center-Artikel “Shop-Apps” nach.

Wie kann ich meinen Shop testen?

Um den aktuellen Status Ihrer Website zu prüfen, empfehlen sich folgende Schritte:

  • Automatisierte Tests: Nutzen Sie Tools wie WAVE, axe DevTools oder Google Lighthouse (in Chrome integriert) für eine erste Analyse technischer Fehler.
  • Manuelle Tests: Kombinieren Sie Tools mit echten Nutzertests. Prüfen Sie z. B., ob Ihre Seite vollständig ohne Maus (nur mit der Tab-Taste) bedienbar ist.
  • Experten-Audits: Für eine rechtssichere Bewertung, besonders im Hinblick auf das BFSG, kann ein professionelles Audit, z. B. BIK BITV-Test, sinnvoll sein.

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