
Für Unternehmer, die mit Firmen aus anderen EU-Ländern geschäftliche Beziehungen führen, hält das Umsatzsteuergesetz (UStG) einige Sonderregelungen bereit – eine davon betrifft die Zusammenfassende Meldung (ZM). Beliefert man Geschäftskunden im EU-Ausland oder erbringt ihnen gelegentlich sonstige Leistungen, so muss man deutschen Finanzbehörden in regelmäßigen Zusammenfassenden Meldungen darüber...