Bei einer Gutschrift handelt es sich um eine besondere Form der Rechnung – man spricht auch von einer umgekehrten Rechnung. Denn eine Gutschrift wird nicht vom Leistungsbringer, sondern vom Leistungsempfänger ausgestellt. Ob es sich um eine Rechnung oder eine Gutschrift handelt, hängt also davon ab, von wem das Dokument stammt:
Art des Dokuments | Wer ist der Aussteller? | Beispiel |
Gutschrift | Leistungsempfänger | Sie sind ein Dienstleister und bekommen vom Auftraggeber eine Gutschrift für Ihre erbrachten Leistungen. |
Rechnung | Leistungserbringer | Sie sind Dienstleister und stellen Ihrem Auftraggeber für Ihre Leistungen eine Rechnung. |
Mit einer Rechnung verlangen Sie Geld für Ihre Leistung. Mit einer Gutschrift teilen Sie mit, dass der Leistungserbringer für seine Leistung Geld von Ihnen bekommt.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Begriffe wie Rechnung, Gutschrift oder auch das in Deutschland eher altmodische Wort Faktura oft nicht richtig verwendet – das führt dann zu Verwirrung. Dabei ist Faktura der Oberbegriff für Dokumente, die Abrechnungen belegen. So ist jede Rechnung eine Faktura, doch nicht jede Faktura eine Rechnung.