Wir haben für Sie den Ablauf und die Folgen einer nicht bezahlten Rechnung bzw. einer offenen Forderung zusammengefasst.

Hinweis

Falls eine Zahlung fehlgeschlagen sein sollte und der offene Rechnungsbetrag nicht abgebucht werden konnte, können Sie jederzeit einen weiteren Versuch zum Einzug des aktuellen Rechnungsbetrags anstoßen. Dafür müssen Sie Ihre hinterlegten Zahlungsdetails bestätigen, indem Sie diese erneute speichern.

Das richtige Vorgehen hierfür haben wir im folgenden Artikel für Sie zusammengefasst: Lastschrift konnte nicht eingelöst werden

Erhalt der Rechnung

Wir buchen den offenen Rechnungsbetrag von Ihrem Bankkonto ab. Sollten Sie uns keine Einzugsermächtigung für Ihr Bankkonto erteilt haben, überweisen Sie den offenen Rechnungsbetrag bitte fristgerecht.

Rücklastschrift

Kann eine Lastschrift vom Bankinstitut nicht ausgeführt werden, erhalten Sie eine E-Mail von uns, die das weitere Vorgehen erläutert. Darin bitten wir Sie, den ausstehenden Betrag und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,90 EUR innerhalb der Frist zu bezahlen.

Den fälligen Rechnungsbetrag können Sie auf unser IONOS Bankkonto überweisen oder einen erneuten Bankeinzug veranlassen.

Mahnung

Nach Ablauf der Frist erhalten Sie eine Mahnung per E-Mail und Post. In dem Schreiben erinnern wir Sie an die noch nicht bezahlte Rechnung. Das hat zur Folge, dass Sie vorerst keine weiteren Bestellungen bei uns tätigen können.

Den fälligen Rechnungsbetrag können Sie auf unser IONOS Bankkonto überweisen oder einen erneuten Bankeinzug veranlassen.

Wenn Sie Ihre Handynummer in Ihren Kontaktdaten gespeichert haben, informieren wir Sie jetzt zusätzlich per SMS über unbezahlte Rechnungen.

Ankündigung: Abgabe an Inkasso

Ist der fällige Rechnungsbetrag noch nicht bezahlt worden, senden wir Ihnen ein weiteres Schreiben per E-Mail und Post und informieren Sie über die Sperrung Ihres Vertrags. Außerdem teilen wir Ihnen mit, dass wir die nicht bezahlte Forderung an ein Inkassoinstitut übergeben werden.

Abgabe an Inkasso

Das Inkassoinstitut schreibt Sie per Post an. In diesem Schreiben erfahren Sie, wie Sie Ihre ausstehende Forderung gegenüber dem Inkassoinstitut begleichen können.

Zur Begleichung der offenen Forderung wenden Sie sich bitte an das im Schreiben genannte Inkassoinstitut.