Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jede verantwortliche Stelle abschließen, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt. Als Kunde der IONOS SE speichern Sie unter Umständen personenbezogene Daten auf den Servern der IONOS. Sobald Sie personenbezogene Daten auf unseren Systemen speichern bzw. verarbeiten, müssen Sie dies nach Art. 28 DSGVO rechtlich absichern.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) mit uns zu schließen. Der Abschluss dieser Vereinbarung ist für Sie ohne zusätzliche Kosten. Mit dieser Vereinbarung können Sie Ihren Kunden die Sicherheit der Daten auf den Servern der IONOS SE rechtlich bestätigen.

Vorteile für Sie:
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz mit der IONOS SE
  • Bestätigen Sie Ihren Kunden, dass die Daten auf den Servern der IONOS SE sicher verarbeitet werden, indem Sie beispielsweise unsere technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) vorlegen.

Sie können die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) bequem online abschließen:

Einloggen und Vereinbarung abschließen

Hinweis

Seit dem 19.07.2022 ist die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Bestandteil der IONOS AGB.  Für neue Verträge ab diesem Datum ist daher keine gesonderte Vereinbarung notwendig.