Ihre elektronischen Rechnungen senden wir Ihnen per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur an die E-Mail-Adresse zu, die Sie in Ihren Vertragsdaten eingetragen haben.

Für die  Versendung elektronischer Rechnungen ist durch die Vereinfachung des Umsatzsteuergesetzes durch das Bundesfinanzministerium keine qualifizierte elektronische Signatur mehr vorgeschrieben. Auf Grund dessen können Sie als Geschäftskunde auf aufwendige Signatur- oder Datenaustauschverfahren verzichten. Stattdessen genügt es, wenn Sie im Rahmen des innerbetrieblichen Kontrollverfahrens prüfen, ob die erhaltenen Rechnungen korrekt sind.

 

Im Rahmen der Umsatzsteuererklärung können Sie u. a. auch Rechnungen beim Finanzamt einreichen, die Ihnen per E-Mail (ggf. mit Bilddatei- oder Textdokumentanhang) zugesendet wurden.