Die im Dezember 2018 offiziell in Kraft tretende Geoblocking-Verordnung der europäischen Union ermöglicht den grenzübergreifenden Zugang zu Waren und auch Dienstleistungen in den EU-Mitgliedsstaaten. Damit wird ungerechtfertigten Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnortes oder des Ortes der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts ein Ende gemacht. Die folgenden Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Mit dem Verbot von ungerechtfertigtem Geoblocking in der Europäischen Union können Verbraucher und Unternehmen beispielsweise eine Dienstleistung (zum Beispiel Hosting) in einem anderen EU-Land zu denselben Bedingungen wie Einheimische erwerben. So wird verhindert, dass Verbraucher und Unternehmen benachteiligt werden.
Alle Anbieter von Webhosting und Cloud Hosting müssen länderbezogene Angebote harmonisieren (Funktionen, Kosten, Zahlungsbedingungen etc. angleichen), damit Sie die neue Geoblocking-Verordnung komplett erfüllen. Sie haben in den EU-Mitgliedsstaaten die freie Wahl, in welchem Land Sie Produkte erwerben möchten, wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaate haben. Bitte beachten Sie die möglichen Abweichungen der Mehrwertsteuersätze in den unterschiedlichen EU-Ländern.

Weitere Informationen finden Sie im Artikel Geoblocking-Verbot: Was bewirkt die neue EU-Verordnung?
Die Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlament können hier nachlesen:
VERORDNUNG (EU) 2018/302 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Auswirkung auf Websites

Wenn Sie eine Website betreiben oder einen kostenpflichtigen Online-Service anbieten, sind Sie unter Umständen vom Geoblocking-Verbot betroffen und sollten jetzt tätigt werden, um mit der EU-Verordnung konform zu gehen. Wenn Sie für Ihre Website technische Lösungen eingebaut haben, die Besuchern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten den Zugang zu Ihrem Angebot bzw. zu Ihrer Website verweigern oder einschränken, dann sollten Sie alle eingesetzten Geoblocking-Techniken deaktivieren.

Selbst automatische Weiterleitungen auf länderspezifische Seiten, die anhand der IP-Adresse der Besucher geschaltet werden, müssen Sie restlos entfernen. Dennoch können Sie weiterhin länderspezifische Websites anbieten, wenn die Weiterleitung nach der Zustimmung des Besuchers erfolgt und er jederzeit wieder zur Ursprungsversion zurückkehren kann.

Auswirkungen auf Onlineshops

Wenn Sie einen Onlineshop betreiben und die Lieferung oder Abholung Ihrer Artikel aktuell nur in manchen EU-Mitgliedsstaaten anbieten, müssen Sie dies jetzt auch Kunden aus den anderen EU-Mitgliedsstaaten anbieten. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie als Händler in Zukunft auch in Mitgliedsstaaten liefern müssen, in denen Sie die Lieferung Ihrer Waren bisher nicht angeboten haben. Es ist auch weiterhin möglich, dass Sie länderspezifische Onlineshops anbieten, die ein unterschiedliches Angebot aufweisen. Dann müssen Sie jedoch sicherstellen, dass Ihre Kunden in der EU auf alle länderspezifischen Shopseiten ohne Einschränkung zugreifen können und auch die Angeboten in gleichem Umfang nutzen können wie die Kunden des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates. Zusammenfassend haben Sie als Händler folgende Pflichten für europäische Kunden zu erfüllen:

  • Vollständigen und gleichen Zugang zu allen Angeboten in den EU-Mitgliedsstaaten, unabhängig der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes ermöglichen.
  • Alle Waren und Dienstleistungen in den EU-Mitgliedsstaaten zu den gleichen Bedingungen bzw. Konditionen anbieten wie in den Mitgliedsstaaten in welchen Sie bereits gewerblich handeln. Sie sind jedoch nicht gezwungen, Ihre Produkte in alle EU-Länder zu liefern, sondern dürfen Ihr Liefergebiet nach wie vor auf bestimmte Länder beschränken.

Für Kunden aus nicht-europäischen Ländern gilt die neue EU-Geoblocking-Verordnung nicht. Die Verordnung ist nur für Kunden mit einer Staatsangehörigkeit der 28 EU-Mitgliedsstaaten und Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz in der EU gültig. Auch für Länder, die dem europäischen Wirtschaftsraum zugehörig sind (Norwegen, Island und Liechtenstein), gelten die neuen Regeln.

Auswirkung auf IONOS Produkte

Da die neue EU-Verordnung kann auch Anpassungen und Veränderungen für eBusiness- und Online Marketing-Produkte erforderlich machen. Auch die Bestellung eines dieser Produkte in einem anderen Land kann Auswirkungen auf die Funktion haben. Wir beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen zu den betroffenen Produkten von IONOS: