Der Gemeinkostenzuschlag

Was ist eigentlich der Gemeinkostenzuschlag? In einem Unternehmen fallen diverse Kosten an, die sich in Einzel- und Gemeinkosten unterteilen lassen. Im Gegensatz zu den Einzelkosten können die Gemeinkosten allerdings keinem direkten Kostenträger (i. d. R. erstellte Produkte oder vollzogene Dienstleistungen) zugeordnet werden. Beträgt die Miete einer Fertigungshalle für Fahrräder z. B. 20.000 € monatlich, kann man die Miete dem Kostenträger Fahrrad nicht direkt zurechnen. Mithilfe des Gemeinkostenzuschlags verrechnen Sie solche Gemeinkosten auf einzelne Kostenträger. Addiert man im darauffolgenden Schritt die Gemeinkosten mit den Einzelkosten, ergeben sich die Gesamtkosten für ein Produkt oder eine Dienstleistung.

Definition: Gemeinkostenzuschlag

Als Gemeinkostenzuschlag bezeichnet man den prozentualen Zuschlag auf Einzelkosten, der eine Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger ermöglicht. Die Zurechnung erfolgt nach dem Verursachungsprinzip. Der Gemeinkostenzuschlagssatz lässt sich mithilfe eines Betriebsabrechnungsbogens (BAB) für jede Kostenstellenart ermitteln.

Was sind Gemeinkosten?

Die Kosten für ein Produkt oder eine Dienstleistung setzen sich aus den Einzelkosten und den Gemeinkosten zusammen. Beide Kostenarten beeinflussen direkt den Preis eines Artikels oder einer Leistung. Da sich Einzelkosten im Gegensatz zu den Gemeinkosten einem konkreten Kostenträger zuordnen lassen, können die Einzelkosten relativ einfach ermittelt werden. Um aber auch die Gemeinkosten zu decken, empfiehlt es sich, diese ebenfalls für die einzelnen Produkte oder Dienstleistungen zu berechnen und bei der Bestimmung des Gesamtpreises zu berücksichtigen.

Allgemein unterscheidet man zwischen Kostenträgergemeinkosten und Kostenstellengemeinkosten. Beispiele für häufige Kostenträgergemeinkosten sind Mieten, Abschreibungen, Fortbildungskosten, Gehälter sowie Kosten für Fahrzeuge, Gebäude, Energie, Werbung, oder Telefon und Internet. Von Kostenstellengemeinkosten ist z. B. bei Filialen, Unternehmensabteilungen und Produktgruppen die Rede. Man ordnet Gemeinkosten vier Kategorien zu:

  • Materialgemeinkosten (z. B. Gehälter der Mitarbeiter der Einkaufsabteilung, des Wareneingangslagers und der Wareneingangskontrolle, Lagermiete)
  • Fertigungsgemeinkosten (z. B. Miete für das Produktionsgebäude, Maschinenabnutzung)
  • Vertriebsgemeinkosten (z. B. Gehälter der Mitarbeiter in Vertrieb und Marketing)
  • Verwaltungsgemeinkosten (z. B. Gehälter für Personalabteilung und Rechnungswesen, Büromaterial)

Wie ermitteln Sie den Gemeinkostenzuschlag?

Bevor Sie den Gemeinkostenzuschlagssatz bestimmen und auf die einzelnen Kostenträger verrechnen, verteilen Sie die Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenstellen. Unter Kostenstellen versteht man einzelne Unternehmensbereiche, bei denen es sich oftmals um die Abteilungen bzw. Funktionsbereiche eines Betriebes handelt. So können Sie nachvollziehen, in welchen Unternehmensbereichen welche Kosten entstanden sind. Diese lassen sich anschließend auf einzelne Produkte herunterrechnen. Um im ersten Schritt die Gemeinkosten auf die Kostenstellen verteilen zu können, müssen Sie die Summe der Gemeinkosten kennen.

Gemeinkosten auf Kostenstellen verteilen

Mithilfe eines Betriebsabrechnungsbogens (BAB) können Sie die Gemeinkosten auf die Kostenstellen verteilen. Der Betriebsabrechnungsbogen ist ein Instrument der Kostenrechnung. In einer Tabelle werden den unterschiedlichen Kostenstellen die verschiedenen Gemeinkostenarten sowie die Höhe der Kosten in Euro zugeordnet. Um die Gemeinkosten zu verteilen, ist eine möglichst verursachungsgerechte Schlüsselung notwendig. Im folgenden Beispiel wurden für die Gemeinkostenarten (Gehälter, Miete und Versicherung) üblichen Schlüsselungen genutzt:

  • Gehälter der entsprechenden Mitarbeiter einer Kostenstelle
  • Miete für die genutzte Fläche (qm) der entsprechenden Kostenstelle
  • Versicherung für alle Mitarbeiter, die in einer Kostenstelle beschäftigt sind

Beispiel: Den Gemeinkostenzuschlag mithilfe eines Betriebsabrechnungsbogens berechnen.

Um die Eintragungen im BAB besser zu verstehen, erläutern wir hier beispielhaft die Annahmen für die Kostenstelle Material: Es sind insgesamt 8 Mitarbeiter in der Einkaufsabteilung, im Wareneingangslager und in der Wareneingangskontrolle beschäftigt. Diese Abteilungen gehören der Kostenstelle Material an. Die Mitarbeiter beziehen jeweils ein monatliches Gehalt von 2.500 €, wodurch sich Gemeinkosten von 20.000 € ergeben. Der monatliche Versicherungsbetrag für jeden Mitarbeiter aus dieser Kostenstelle entspricht 500 €. Daher ergeben sich Gemeinkosten für die Versicherung im Wert von 4.000 €. Da für die Lagermiete Kosten in Höhe von 6.000 € anfallen, entspricht diese Summe den Gemeinkoste für die Miete.

Gemeinkostenart Summe Material Fertigung Verwaltung Vertrieb
Gehälter 90.000 20.000 30.000 20.000 20.000
Miete 36.000 6.000 20.000 6.000 4.000
Versicherungen 14.000 4.000 2.000 4.000 4.000
Summe Gemeinkosten 140.000 30.000 52.000 30.000 28.000
Zuschlagsbasis   100.000 200.000 150.000 200.000
Zuschlagssätze   30 % 26 % 20 % 14 %

Den Gemeinkostenzuschlag berechnen

Für die Berechnung des Gemeinkostenzuschlags dividieren Sie die Summe der Gemeinkosten durch die Zuschlagsbasis. Bei der Zuschlagsbasis handelt es sich um die jeweiligen Einzelkosten (z. B. Materialkosten) der jeweiligen Kostenstelle. Anhand unseres Beispiels lässt sich der Zuschlagssatz für die Materialgemeinkosten berechnen, indem die aufaddierten Gemeinkosten von 30.000 € durch die Zuschlagsbasis von 100.000 € dividiert werden. Das entspricht einem Gemeinkostenzuschlagssatz von 0,3 (30 %).

Die Gemeinkosten auf die Kostenträger verrechnen

Im ausgeführten Beispiel ergibt sich die Zuschlagsbasis für die Materialgemeinkosten aus der Summe des eingekauften und verarbeiteten Materials. Wurde der Gemeinkostenzuschlag ermittelt, können die Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenträger verrechnet werden. Betragen die Materialkosten für ein Produkt oder eine Dienstleistung beispielsweise 1 €, werden diese mit einem Gemeinkostenzuschlagssatz von 30 % belastet. Daraus ergeben sich Gesamtkosten von insgesamt 1,30 €.

Arten der Zuschlagskalkulation

Die Zuschlagskalkulation wenden Sie dann an, wenn in einem Betrieb verschiedene Erzeugnisse mit unterschiedlichen Kosten hergestellt werden. Die Kostenunterschiede lassen sich auf die unterschiedlichen Materialien und Fertigungsprozesse zurückführen. Es wird zwischen der einstufigen und der mehrstufigen Zuschlagskalkulation entscheiden.

Einstufige Zuschlagskalkulation: Bei der einstufigen Zuschlagskalkulationen werden die gesamten Gemeinkosten mit einem einzigen Zuschlagssatz verrechnet. Der Zuschlagssatz ergibt sich aus der Division der gesamten Gemeinkosten durch die gesamten Einzelkosten einer bestimmten Periode. Der entscheidende Nachteil hierbei: Es wird davon ausgegangen, dass ein gleichbleibendes Verhältnis zwischen Gemeinkosten und unterschiedlichen Einzelkostenarten besteht.

Mehrstufige Zuschlagskalkulation: Die mehrstufige Zuschlagskalkulation erfolgt nach dem Prinzip der Kostenverursachung. Man rechnet Gemeinkosten differenziert den Bereichen zu, in denen sie entstanden sind. Gemein- und Einzelkosten entstehen in der Regel in den Bereichen Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb. In unserem Beispiel wurden die Gemeinkostenzuschlagssätze, durch die mehrstufige Zuschlagskalkulation berechnet.

Tipp

Haben Sie die Gemeinkosten mittels des Zuschlagssatz ermittelt, können Sie aus der Summe von Einzel- und Gemeinkosten den Gesamtpreis für ein Produkt oder eine Dienstleistung bestimmen. Der Deckungsbeitrag verrät Ihnen, inwieweit ein Produkt am Betriebserfolg beteiligt ist.

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