ΔER = relative Veränderung des Realeinkommens
ΔEnSt = relative Veränderung des Einkommens, nachdem die Steuern abgezogen sind
ΔP = relative Preisänderung
Da es sich um Veränderungen im Zeitverlauf handelt, müssen zwei verschiedene Zeitpunkte ausgewertet werden.
Beispiel: Wir gehen davon aus, dass eine Unternehmerin im Jahr 1 ein jährliches Einkommen von 60.000 € erzielt. Im Jahr 2 erhöht sie ihre eigenen Preise um 2 %, um den allgemeinen Preisanstieg von 2 %, der auch sie betrifft, durch Mehreinnahmen auszugleichen. Die Unternehmerin erzielt im Laufe des Jahres 2 ein Einkommen von 61.200 € und hat sich damit einen Inflationsausgleich geschaffen – allerdings vor Abzug der Steuern. Aufgrund der Einkommenssteigerung gilt für sie nun auch ein höherer Einkommensteuersatz – statt 28,01 % nun 28,15 %. Am Ende bleibt der Unternehmerin nach Abzug der Steuern nur noch eine Erhöhung von ungefähr 1,8 % – die Steigerung von 43.195 € auf 43.972 €. Berücksichtigt man die Preissteigerung, wird das Ergebnis noch schlechter: