Versicherungen für Selbstständige

Wer ein Unternehmen gründet, der muss sich in der Regel mit mehreren Versicherungen für Selbstständige auseinandersetzen. Welche und wie viele Versicherungen ein Existenzgründer genau benötigt, hängt sowohl von der konkreten Branche als auch von seinem privaten Lebensstil ab. Selbstständige müssen den Großteil ihrer Versicherungen eigenständig organisieren und bezahlen.

Prinzipiell empfiehlt es sich für Unternehmensgründer, vor dem Abschluss bestimmter Policen zunächst die betrieblichen Risiken zu identifizieren. Aber auch die persönlichen Risiken sollten Selbstständige dabei nicht aus den Augen verlieren. Als sehr nützlich erweist sich häufig eine Liste potenzieller Gefahren, die der Unternehmer nach Eintrittswahrscheinlichkeit anordnet. Oder danach, in welchem Zeitraum das Risiko am größten ist. Denn die zeitliche Entwicklung des Unternehmens beeinflusst auch die Notwendigkeit bestimmter Versicherungen.

Persönliche Versicherung bei Selbstständigkeit

Bei einer Existenzgründung sollten Sie auch Ihre persönlichen Risiken bedenken und sie genau analysieren. Es gibt bestimmte Risiken, gegen die Gründer abgesichert werden müssen. So sind die Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Zudem gibt es eine Reihe an persönlichen Versicherungen, die sich je nach Situation anbieten.

Krankenversicherung

Wer selbstständig arbeitet, der unterliegt wie alle anderen auch der Versicherungspflicht bei der Krankenversicherung. Selbstständige sind aber grundsätzlich freiwillig gesetzlich krankenversichert. Das bedeutet, dass der Gründer die Wahl hat zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung. Er unterliegt aber der Versicherungspflicht und muss sich in jedem Fall absichern. Bei Wahl der passenden Versicherung gilt es, die Vor- und Nachteile beider Formen genau abzuwägen. Allerdings können Selbstständige grundsätzlich nur von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Police wechseln. Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich – in der Regel nur, wenn der Selbstständige seine Selbstständigkeit aufgibt.

Vor allem in den ersten Jahren der Selbstständigkeit ist es meistens empfehlenswert, zunächst bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Stellt sich irgendwann der erhoffte Unternehmenserfolg ein, kann man später immer noch zu einer privaten Police wechseln. Zudem gibt es auch viele Angebote für private Zusatzversicherungen, die beispielsweise stationäre Aufenthalte oder Zahnbehandlungen umfassen und je nach individuellem Bedarf durchaus sinnvoll sein können.

Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Policen für Unternehmer. Denn wer in Deutschland jemand anderem Schaden zufügt, der haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Bereits eine einzige Sekunde der Unachtsamkeit kann gravierende Folgen haben. Hohe Schadenersatzforderungen bedrohen dann persönliche Existenz und Unternehmen gleichermaßen. Mit einer Haftpflichtversicherung ist jeder Selbstständige auf der sicheren Seite und vor existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen geschützt. Darüber hinaus sind die Versicherungsbeiträge für eine Haftpflichtversicherung im Verhältnis zu den abgedeckten Haftpflichtrisiken sehr gering.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer selbstständig arbeitet, der ist grundsätzlich nicht durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall der selbstständige Unternehmer also nicht mehr arbeiten kann, dann benötigt er eine Berufsunfähigkeitsversicherung, um seinen gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Existenzgründer sollten sich vor dem Abschluss einer solchen Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch unbedingt beim Anbieter über den Leistungsumfang informieren. Häufig umfasst die Versicherung nämlich nur eine Auszahlung der Versicherungssumme, wenn der Unternehmer komplett erwerbsunfähig ist – also gar keine Tätigkeit mehr ausüben kann. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Ihr Vertrag keine sogenannte abstrakte Verweisung enthält. Bei einer solchen Verweisung bekommen Sie keine Leistungen ausgezahlt, wenn Sie auf irgendeine andere berufliche Tätigkeit verwiesen werden können, die Sie noch ausführen könnten – selbst, wenn diese nicht ihrem Ausbildungsgrad entspricht oder aktuell kaum gefragt ist. Stattdessen sollte der Versicherungsvertrag klar regeln, dass Ihnen die Leistungen nur versagt werden, wenn Sie Ihren gewohnten Lebensstandard mit einem Beruf aufrechterhalten können, der Ihrer vorangegangenen Tätigkeit ähnelt und mit Ihrer Lebenseinstellung vereinbar ist.

Die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung variieren sehr stark. Sie sind u.a. von der Höhe der versicherten Rente, dem Alter des Selbstständigen, der Dauer der Versicherung sowie eventuellen Vorerkrankungen abhängig.

Unfallversicherung

Mit einer Unfallversicherung können sich Selbstständige vor den Risiken eines Unfalls absichern. Als Unternehmer haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, sich bei einer Berufsgenossenschaft freiwillig zu versichern. Die von den Genossenschaften gebotenen Leistungen entsprechen dabei üblicherweise denen der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer als Selbstständiger in einer Branche arbeitet, in der ein höheres Unfallrisiko besteht, der sollte sich in jedem Fall für eine private Unfallversicherung entscheiden. Denn die privaten Policen bieten einen umfangreicheren Schutz.

Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollten Unternehmer zudem eine möglichst hohe Grundinvaliditätssumme festsetzen. Diese bestimmt die Höhe der Leistung nach einem Unfall.

Rentenversicherung

Bestimmte Berufsgruppen sind verpflichtet, eine Rentenversicherung abzuschließen. Dazu gehören beispielsweise Dozenten an Hochschulen, Publizisten oder Künstler. Andere Selbstständige haben die freie Wahl. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, sich bei einer gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig zu versichern. Hierfür muss aber innerhalb einer Fünfjahresfrist bei dem Anbieter ein Antrag auf Weiterversicherung gestellt werden. Ist ein Unternehmer erstmal in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, kann er nur unter bestimmten Bedingungen die Police wieder verlassen.

Arbeitslosenversicherung

Wer sich als Selbstständiger freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern möchte, der muss innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Ist das der Fall, muss er direkt nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit den Antrag stellen. Da Existenzgründungen gerade in den ersten Jahren mit einem gewissen Risiko verbunden sind, wären Unternehmer dann bei einem eventuellen Scheitern geschützt und könnten Arbeitslosengeld beziehen.

Betriebliche Versicherungen bei Selbstständigkeit

Die Gründung eines Unternehmens beinhaltet sowohl Chancen als auch Risiken. Mit speziellen betrieblichen Versicherungen für Selbstständige können Sie sich jedoch gegen einige unternehmerische Risiken absichern.

Betriebshaftpflichtversicherung

Wenn Sie einer dritten Person im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit Schaden zufügen, kommt die Betriebshaftpflichtversicherung zum Tragen. Eine Betriebshaftpflicht ist vor allem für Unternehmen unverzichtbar, die in ihrer Branche persönlichen Kundenkontakt haben. Doch auch Firmen, die mit sensiblen Daten arbeiten, oder pharmazeutische Unternehmen mit Beratungsangeboten sollten unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Die verschiedenen Versicherungen bieten zum Teil sehr unterschiedliche Leistungen an: Achten Sie bei der Wahl Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung daher darauf, dass das Leistungspaket zu den in Ihrer Branche üblichen Risiken passt.

Rechtsschutzversicherung

Von einer Rechtsschutzversicherung profitieren Selbstständige, wenn es zu juristischen Auseinandersetzungen kommt: Ist der Unternehmer im Recht, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt, das Gericht oder den Gutachter. Der Unternehmer kann sich entweder als Inhaber der Firma einzeln über eine Berufsrechtsschutzversicherung absichern oder alternativ einen Firmenrechtsschutz in Anspruch nehmen. Dadurch versichert sich der Unternehmer gemeinsam mit seinen Mitarbeitern.

Produkt-, Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Verursacht ein Selbstständiger durch seine berufliche Tätigkeit einen Vermögensschaden, muss er Schadenersatz leisten. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, eine Produkt-, Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Welche Police die richtige ist, hängt von der Branche ab, in der Sie arbeiten. Selbstständige, die als Berater, Prüfer, Anwalt oder Gutachter tätig sind, kommen um solch eine Versicherung kaum herum. Ein Beispiel, dass diese Notwendigkeit verdeutlicht: Ein Finanzberater, der seinen Kunden nachweisbar falsche Empfehlungen gibt, die zu einem finanziellen Verlust führen, muss für den dadurch entstandenen Schaden aufkommen.

Weitere Möglichkeiten für die betriebliche Versicherung

Betriebliche Versicherungen für Selbstständige bieten für nahezu alle Schadenfälle entsprechende Leistungen an. Weitere Beispiele für Versicherungen, die unter Umständen für Betriebe sinnvoll sein können:

  • Feuerversicherung
  • Elektroversicherung
  • Sturmversicherung
  • Transportversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Forderungsausfallversicherung
  • Inventarversicherung

Versicherungen für Selbstständige abschließen

Tipp

Selbstständige sollten in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob sämtliche ihrer Versicherungen wirklich notwendig sind. Auf der anderen Seite kann nach einer Erweiterung der Geschäftstätigkeit auch der Abschluss neuer Policen oder eine Erhöhung der Deckungssummen erforderlich sein. Führen betriebliche Veränderungen zu einer geänderten Risikolage, müssen Sie dies den Versicherungsgesellschaften zudem unverzüglich mitteilen.

Die im Versicherungsvertrag festgelegten Bedingungen für den Leistungserhalt sollten Sie stets einhalten. Andernfalls kann der Versicherer im Schadenfall eine Kostenübernahme ablehnen. Außerdem ist es empfehlenswert, regelmäßig die Kosten und Leistungen der bestehenden Versicherungen mit Angeboten anderer Policen zu vergleichen. So lassen sich bei gleichbleibender Versicherungsleistung oft die Kosten verringern.

Fazit

Gründer sollten unter besonderer Berücksichtigung ihrer Branche entscheiden, welche Versicherungen für sie und ihr Unternehmen erforderlich sind. Die Beiträge für solche Versicherungen werden häufig unterschätzt, sollten im Finanzplan des Unternehmers aber unbedingt einkalkuliert werden. Vor allem unmittelbar nach der Gründung ist es wichtig, unnötige Kosten zu vermeiden und keine zu langfristigen Versicherungen abzuschließen. Bestimmte persönliche und betriebliche Versicherungen sind jedoch unverzichtbar, damit man im Schadenfall geschützt ist. Sie sollten außerdem regelmäßig einen Kosten-Leistungs-Vergleich durchführen – je nach Unternehmensgröße und Tätigkeit lassen sich dadurch jährliche mehrere hundert bis über tausend Euro sparen.

Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis zu diesem Artikel.