Produkthaftpflichtversicherung
Die Produkthaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Dritten durch mangelhafte oder fehlerhafte Produkte entstanden sind. Sie kann nur zusammen mit der Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Produkthaftungsgesetz, laut dem der Hersteller für Schäden haftet, die durch das von ihm verkaufte Produkt entstanden sind.
Besonders wichtig ist dieser Versicherungsschutz, wenn der Händler zugleich Hersteller der Ware ist. Aber auch sogenannte Quasi-Hersteller, die nach außen als Hersteller auftreten, aber die Produkte nicht selbst produzieren, haften im Schadensfall. Ähnlich verhält es sich bei importierter, nicht selbst hergestellter Ware. Die Haftung geht auf die Händler über, wenn der tatsächliche Hersteller nicht festgemacht werden kann, was beim Import aus dem Ausland oder den Bezug über einen Großhandel häufig der der Fall ist.