Das Geschäftskonto eröffnen
Einige Tage, nachdem die Beurkundung erfolgt ist, schickt Ihnen Ihr Notar die Gründungsunterlagen per Post zu. Mit diesen können Sie nun zu einer Bank Ihrer Wahl gehen, um ein Geschäftskonto zu eröffnen, auf das Sie die für die gGmbH-Gründung erforderliche erste Hälfte Ihres Stammkapitals (12.500 Euro) einzahlen müssen.
Die Handelsregistereintragung
Die Bank stellt Ihnen nach erfolgreicher Einzahlung einen Beleg aus, den Sie per Post oder Fax an Ihren Notar schicken. Dieser kann damit die Eintragung Ihrer Gesellschaft in der Abteilung B des Handelsregisters vornehmen. In der Regel erhalten Sie nur wenige Tage später eine Bestätigung vom zuständigen Amtsgericht.
Die Gewerbeanmeldung
Die Zeit bis dahin können Sie direkt nutzen, um die Gewerbeanmeldung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorzunehmen. Das entsprechende Formular finden Sie online auf den zugehörigen Internetseiten der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Die meisten Gemeinden verlangen aber weiterhin die persönliche Anmeldung vor Ort oder per Postweg und erlauben keine reine Online-Anmeldung. Um die IHK bzw. HWK sowie das Statistische Landesamt, die Arbeitsagentur und die Berufsgenossenschaft müssen Sie sich aber nicht mehr kümmern – das erledigt die zuständige Verwaltungsstelle für Sie.
Die endgültige Anmeldung beim Finanzamt
Gemäß § 137 AO muss die steuerliche Anmeldung Ihrer gGmbH innerhalb eines Monats nach der Beurkundung Ihres Gesellschaftsvertrags erfolgen. Den steuerlichen Erfassungsbogen hierfür erhalten Sie per Post. Der letzte erforderliche Schritt zur Gründung ist nun, den Bogen auszufüllen und ihn mitsamt folgender Anlagen ans Finanzamt zurückzuschicken:
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Eröffnungsbilanz
- Umsatz- und Gewinnschätzung für die ersten Geschäftsjahre
- Gesellschaftsvertrag
- Ggf. Geschäftsführerverträge, Geschäftsordnung und Mietverträge
Etwa sieben Werktage benötigt das Finanzamt für die Zuteilung Ihrer Steuernummer – dann können Sie endlich offiziell mit Ihrer Geschäftstätigkeit beginnen. Stellen Sie von nun an sicher, dass Ihre Handelsregisternummer, das Registerrecht, Ihr Sitz, die Namen der Geschäftsführer inklusive ihrer Titel sowie die Firmierung samt Rechtsformzusatz in all Ihren Geschäftspapieren sowie im Impressum Ihrer Homepage enthalten sind.