Während der Aufhebungsvertrag eine zweiseitige Vereinbarung ist, geht eine Kündigung als einseitige Erklärung von der einen oder anderen Seite aus. Sie wirkt auch dann, wenn die jeweils andere Seite nicht damit einverstanden ist. Dagegen wird der Aufhebungsvertrag nur dann wirksam, wenn beide Parteien zustimmen.
Als Alternative zur Kündigung eines Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer können sich die zwei Seiten auch gemeinsam darauf verständigen, das Arbeitsverhältnis zu beenden – mit einem Aufhebungsvertrag. Für den Arbeitgeber bringt dies den Vorteil, dass das Kündigungsschutzgesetz oder ein Tarifvertrag mit ihren jeweils einschränkenden Bestimmungen in nicht greifen. Aber auch ein Arbeitnehmer kann in manchen Fällen von einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsvertrags profitieren – etwa wenn es um das Aushandeln einer Abfindung oder die Verkürzung der Kündigungsfrist geht.
In jedem Fall ermöglicht ein Aufhebungsvertrag mehr rechtliche Gestaltungsfreiheit. Diese geht aber auch mit einem größeren Risiko einher – besonders für den Arbeitnehmer als dem in der Regel schwächeren Vertragspartner. Ihm stellt sich die Aufgabe, zwischen den Vor- und Nachteilen einer solchen Vereinbarung abzuwägen. Dabei kommt es nicht zuletzt auf den Inhalt des Aufhebungsvertrags an.
Für den Arbeitnehmer kann er nämlich – möglicherweise unerwartete – negative Konsequenzen haben. So gilt der Abschluss einer solchen Vereinbarung ohne „wichtigen Grund“ arbeitsrechtlich als Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Mitwirkung des Arbeitnehmers, und dies zieht beim Arbeitslosengeld I eine Sperrfrist von zumeist 12 Wochen sowie eine Kürzung der Anspruchszeit nach sich (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III) – auch mit entsprechenden Nachteilen bei der Sozialversicherung. Das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) wird wegen Arbeitsaufgabe drei Monate lang um mindestens 30 Prozent gekürzt (§§ 31, 31a, 31b SGB III).
Die folgenden Punkte sollten Arbeitnehmer auf jeden Fall prüfen und notfalls beim Arbeitgeber ansprechen, ehe sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen:
- Wann endet das Arbeitsverhältnis?
- Gibt es vorher eine Freistellung mit Lohnfortzahlung?
- Auf welchen Schutz bei einer ordentlichen Kündigung verzichte ich? Ist dafür ggf. ein Ausgleich im Vertrag vorgesehen?
- Spielt eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld I für mich eine Rolle?
- Ist eine Abfindung vereinbart und wenn ja, wie hoch ist sie?
- Gibt es betriebliche Anwartschaften (Betriebsrente) und was geschieht damit?
- Wie werden Bonuszahlungen für das laufende Jahr (Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.) berücksichtigt?
- Gibt es eine Vereinbarung über ein (vorzugsweise günstiges) Arbeitszeugnis?
- Enthält der Vertragstext eine Bedenkzeit und ein Widerrufsrecht?
- Welche anderen Nebenabreden gibt es? Sind sie akzeptabel?