Neben den Formulierungen im Arbeitszeugnis, die mit Schulnoten übersetzt werden können, gibt es noch weitere versteckte Hinweise. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass ein Arbeitszeugnis keine Merkmale oder Formulierungen enthalten darf, die den Zweck erfüllen sollen, eine verdeckte Aussage über den Arbeitnehmer zu vermitteln. Themen, die in keinem Fall in ein Arbeitszeugnis gehören, sind Abmahnungen, Alkoholkonsum, Arbeitslosigkeit, Behinderungen, Betriebsratstätigkeiten und Freistellungen, Krankheiten und damit verbundene Fehlzeiten, Elternzeiten, Straftaten und Details aus dem Privatleben. Einzig legitim zu verwendende Hinweise sind ein ungerades Beendigungsdatum und das Fehlen von Bedauern, Dank und Zukunftswünschen in der Schlussformulierung.
Ungerades Beendigungsdatum
Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisseszu einem Datum mitten im Monat – ausgenommen dem 15. eines Monats – kann auf eine fristlose Kündigung hindeuten. Es könnten jedoch auch eine kurzeKündigungsfrist oder private Gründe dafür verantwortlich sein. Für private Gründe gibt es etliche Szenarien: Beispielsweise könnte der Mitarbeiter einen großen Urlaub planen, ihm stehen jedoch nicht mehr genug Urlaubstage zur Verfügung.
Unvollständige Schlussformulierung
Im Falle einer fristlosen Kündigung wird in der Regel ein einfaches Arbeitszeugnis ausgestellt. Demnach werden soziale und berufliche Kompetenzen nicht beurteilt. So ist das einfache Arbeitszeugnis meist auch im Sinne des Mitarbeiters. Spricht der Arbeitgeber im Rahmen der Abschlussformulierung im Arbeitszeugnis kein Bedauern, keinen Dank oder keine Zukunftswünsche aus, kann das jedoch ein klares Warnsignal sein. Ein Schlusssatz in einem sehr guten oder guten Arbeitszeugnis kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:
- „Wir danken ihm für seine außergewöhnlichen Leistungen und sein hohes Engagement in unserem Unternehmen und bedauern, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Wir wünschen ihm für seinen weiteren Berufsweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
- „Wir bedauern ihren Entschluss sehr, danken ihr für die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen ihr auch weiterhin alles Gute und viel Erfolg.“