Mehrere Milliarden Euro verdient der Staat jährlich durch Außenprüfungen der Finanzämter. Folglich ist es kaum verwunderlich, dass es die Prüfer bei dieser Kontrolle der Steuerzahler – die vielen auch als Betriebsprüfung bekannt sein dürfte – sehr genau nehmen. Ausgenommen von der Inspektion ist dabei grundsätzlich niemand, ob Gewerbetreibender oder Freiberufler. Sogar in Privathaushalten können Finanzämter prinzipiell eine Prüfung anordnen, wenn sie den Eindruck gewinnen, dass ein Steuerzahler bei der Buchführung und Steuererklärung nicht die erforderliche Sorgfalt aufgebracht hat.
Kommt es tatsächlich zu einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt, muss man deswegen keineswegs in Panik verfallen: Nutzen Sie stattdessen die Zeit nach der Anmeldung der Inspektion, um sich möglichst gut auf diese vorzubereiten – beispielsweise, indem Sie sich über die Grundfunktion und das generelle Prozedere informieren. Mit diesem Wissen können Sie dann eine optimale Ausgangslage für die anstehende Betriebsprüfung schaffen. Das beruhigt nicht nur die eigenen Nerven, sondern vereinfacht auch die Arbeit des Prüfers erheblich und beschleunigt damit die Außenprüfung.