Bevor Sie sich für eine Variante der Fahrtkostenerstattung entscheiden, sollten Sie prüfen, ob sich der individuelle Satz im Vergleich zur Pauschale im Rahmen der Reisekostenabrechnung für Sie lohnt. Zur Verdeutlichung soll folgendes Beispiel dienen:
Herr Meier ist im vergangenen Kalenderjahr 30.000 Kilometer mit seinem privaten Fahrzeug gefahren – davon 20.000 Kilometer dienstlich und 10.000 Kilometer privat. Für die Berechnung der Fahrtkosten möchte er den fahrzeugindividuellen Kilometersatz anwenden, weshalb er über sämtliche Fahrten und Fahrzeugkosten Buch geführt hat. Für den kompletten Unterhalt des Wagens hat er 12.000 Euro gezahlt, woraus sich folgender Kostensatz und folgende abzugsfähige Werbungskosten-Summe ergeben:
Fahrtkostenberechnung mit individuellem Kilometersatz
12.000 Euro : 30.000 Kilometer = 0,40 Euro (pro Kilometer)
0,40 Euro x 20.000 Kilometer = 8.000 Euro
Herr Meier kann nach dem individuell berechneten Kostensatz für die dienstlich zurückgelegten 20.000 Kilometer also 8.000 Euro als Werbungskosten absetzen.
Hätte er stattdessen die Kilometerpauschale angewandt, wäre die Summe mit 6.000 Euro deutlich geringer ausgefallen:
Fahrtkostenberechnung mit Kilometerpauschale
0,30 Euro x 20.000 Kilometer = 6.000 Euro