Haben Sie die Grundvoraussetzungen erfüllt, also mindestens sieben Personen gefunden, die den Verein mit Ihnen gründen möchten, und einen ersten Satzungsentwurf formuliert, haben Sie einen beachtlichen Teil des Aufwands zum Gründen eines Vereins bereits hinter sich. Die nun folgenden Schritte sind:
Schritt 1: Entwurf versenden
Verschicken Sie den Satzungsentwurf an alle potenziellen Gründungsmitglieder. So können diese nochmals überprüfen, ob sie mit allen Bestimmungen und Angaben des Dokuments einverstanden sind.
Schritt 2: Gründungsabsicht erklären
Melden Sie die Gründungsabsicht dem Finanzamt. Dieses prüft die Vereinssatzung und gibt Ihnen Bescheid, ob aus steuerlicher Sicht alle Bestimmungen eingehalten werden. Dieser Schritt ist insbesondere entscheidend, wenn Sie planen, einen gemeinnützigen Verein zu gründen.
Schritt 3: Gründungsversammlung abhalten
Verabschieden Sie zusammen mit den anderen Gründungsmitgliedern die Satzung und lassen Sie diese unterschreiben. Tragen Sie alle teilnehmenden Personen mit Name und Anschrift in eine separate Liste ein. Wählen Sie außerdem erstmalig einen Vorstand – Ihr Verein ist dadurch offiziell gegründet.
Schritt 4: Protokoll führen
Fixieren Sie den Ablauf der Vereinsgründung in einem Protokoll. Auch die zum Vorstand gewählten Personen gehören in diese Urkunde, die als „Gründungsprotokoll“ bezeichnet wird.
Schritt 5: Dokumente prüfen
Lassen Sie Vereinssatzung und Gründungsprotokoll von einem Rechtsanwalt prüfen. Dies ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch in der Regel trotzdem eine gute Idee, da Sie der Rechtsexperte direkt auf fehlende oder fehlerhafte Bestandteile hinweist. Dadurch sparen Sie im Zweifel viel Zeit und Geld. Bedenken Sie aber, dass die Beauftragung eines Anwalts auch Kosten verursacht.
Schritt 6: Dokumente beglaubigen
Geben SieSatzung und Protokoll an einen Notar und lassen Sie diese beurkunden. Er leitet die Unterlagen danach an das Amtsgericht weiter.
Schritt 7: Dokumente abschicken
Als letzten Schritt senden Sie die beglaubigten Unterlagen an das Finanzamt. In aller Regel ist Ihr Verein damit anerkannt und Sie können endlich damit beginnen, zusammen mit Ihren Mitgliedern das zu tun, wofür Sie Ihren Verein ins Leben gerufen haben – egal ob musizieren, Minigolf spielen oder Menschen helfen.