Arbeitsschutzgesetz: Der rechtliche Rahmen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Der Arbeitsschutz ist in Deutschland eine wichtige Angelegenheit. Für den Gesetzgeber hat der Schutz der Arbeitnehmer vor Unfällen und Gesundheitsschäden höchste Priorität. Aus diesem Grund hat er im sogenannten Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zahlreiche Regelungen festgesetzt, durch die die Sicherheit der Angestellten im Betrieb erhöht werden soll. Die gesetzlichen Vorschriften reichen von der sicheren Gestaltung des Arbeitsplatzes über das Stellen von Schutzausrüstung für bestimmte Tätigkeiten bis hin zur Festlegung von Arbeits- und Erholungszeiten für den Arbeitnehmer.

Werden die Gesetze zum Arbeitsschutz im Betrieb nicht eingehalten, muss sich der Arbeitgeber gegebenenfalls vor Gericht verantworten und mit empfindlichen Geldstrafen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Aus diesem Grund sollte es in jedem Unternehmen mindestens eine Person geben (je nach Unternehmensgröße auch mehrere Personen), die sich um die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen kümmert und die regelmäßig durch entsprechende Weiterbildungen geschult wird.

Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz

Der Arbeitsschutz umfasst laut Definition sämtliche Maßnahmen, die Beschäftigte vor arbeitsbedingten Unfällen, Krankheiten und anderen negativen Beeinträchtigungen schützen sollen. Den rechtlichen Rahmen dafür bietet das Arbeitsschutzgesetz, dessen Fokus darauf liegt, die Gesundheits- und Unfallrisiken durch eine sichere Gestaltung des Arbeitsumfelds und der Arbeitsbedingungen so gering wie möglich zu halten.

Definition: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Sein vollständiger Name lautet „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“. Es dient dem Zweck, sämtliche Angestellten vor arbeitsbedingten Gesundheitsschäden sowie Arbeitsunfällen zu schützen. Seit 2013 beinhaltet das auch den Schutz vor psychischen Belastungen.

Die wichtigste Voraussetzung für wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen ist eine Beurteilung der Arbeitssituation und damit einhergehend die Identifikation möglicher Gefahrenquellen. Zu dieser ist jeder Arbeitgeber laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet. Diese Beurteilung muss nicht nur die Gegebenheiten am Arbeitsplatz berücksichtigen, sondern ebenso auch die Gestaltung von Arbeitsabläufen sowie den Wissensstand der Mitarbeiter.

Auf Basis dieser Gefährdungsbeurteilung werden Präventionsmaßnahmen entwickelt, die es den Mitarbeitern ermöglichen sollen, ihre Arbeit sicher und fehlerfrei auszuführen. Dazu zählt insbesondere die fachgerechte Schulung und Einweisung, bevor jemand in einem neuen Arbeitsumfeld tätig wird. Aber auch generelle gesundheitsfördernde Maßnahmen wie die ergonomische Gestaltung von Büroarbeitsplätzen, die Ausrüstung mit notwendiger Schutzkleidung sowie die Schulung von Ersthelfern gehören zu den gesetzlichen Verpflichtungen jedes Arbeitgebers.

Welche Bereiche betrifft der Arbeitsschutz im Betrieb?

Der Bereich Arbeitsschutz in seiner Gänze ist sehr umfangreich und umfasst weit mehr als nur die die Themen, die im Arbeitsschutzgesetz angesprochen werden. Weitere Gesetze und Verordnungen, die arbeitsschutzrelevante Regelungen enthalten, sind zum Beispiel:

An dieser Aufzählung wird deutlich, wie umfassend der Arbeitsschutz in Deutschland geregelt ist. Grob lässt er sich in zwei Bereiche unterteilen, die sich mit den allgemeinen bzw. den sozialen Aspekten des Arbeitsschutzes befassen. Der allgemeine Bereich umfasst in erster Linie Sicherheitsvorschriften, die Arbeitsunfälle verhindern und Gesundheitsgefährdungen minimieren sollen. Der soziale Bereich umfasst Regelungen, die Mitarbeiter vor Gefahren schützen, die aufgrund ihrer Lebens- und Arbeitssituation bestehen. Er enthält beispielsweise Bestimmungen zur Beschäftigung von Minderjährigen, Schwangeren oder chronisch Kranken, aber auch zur allgemeinen Gestaltung von Arbeits- und Pausenzeiten sowie Überstunden- und Urlaubsregelungen.

Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber ist gesetzlich bereits dazu verpflichtet, sich um das Thema Arbeitsschutz zu kümmern und die entsprechenden Gesetze und Maßnahmen umzusetzen, wenn er nur einen Angestellten hat. Die Berufsgenossenschaften bieten die dafür nötigen Schulungen und Weiterbildungen an – diese müssen in regelmäßigen Abständen besucht werden, damit Neuerungen und Gesetzesänderungen rechtzeitig berücksichtigt werden können.

In größeren Unternehmen gibt es neben einem Betriebsarzt mindestens eine weitere Fachkraft für Arbeitsschutz. Beide Stellen sind Stabsstellen, die nicht den Weisungen der Geschäftsführung unterliegen und außerdem eine beratende Funktion haben. Sie kümmern sich um sämtliche Belange des Arbeitsschutzes in einem Betrieb.

Eine weitere Pflicht des Arbeitgebers ist es, alle Mitarbeiter so zu schulen und zu informieren, dass sie ihre Arbeit sicher und ohne Gefährdung ihrer Gesundheit ausüben können. Dazu gehört auch, dass sie mögliche Gefahren sofort erkennen und dementsprechend darauf reagieren können.

Der Arbeitgeber muss gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes alle erforderlichen Mittel für die Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes in seinem Unternehmen zur Verfügung stellen und darf die Kosten nicht auf die Arbeitnehmer umlegen.

Auch für die Arbeitnehmer entstehen Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz. Der § 15 legt fest, dass sie sich an die Weisungen ihres Arbeitgebers halten und ihre Arbeit so ausführen müssen, dass sie nicht fahrlässig ihre eigene Gesundheit oder die ihrer Kollegen gefährden: Das betrifft insbesondere das vorschriftsgemäße Tragen von Schutzkleidung sowie den verantwortungsvollen Umgang mit Werkzeugen und Maschinen.

Darüber hinaus sind Angestellte dazu verpflichtet, sämtliche Sicherheitsrisiken (z. B. Mängel an Maschinen und Schutzsystemen) sofort zu melden, damit rechtzeitig entsprechende Reparaturen und Gegenmaßnahmen veranlasst werden können.

Rechtliche Folgen bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz

Die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen wird in Deutschland von verschiedenen Stellen geprüft: beispielsweise von den jeweiligen Landesbehörden, den Gewerbeaufsichtsbehörden sowie den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen. Diese Behörden führen einerseits stichprobenartige Prüfungen durch, andererseits können Angestellte ihren Arbeitgeber bei diesen Behörden auch (anonym) melden, sofern sie Mängel im Arbeitsschutz bemerken, die trotz Meldung an den Arbeitgeber nicht behoben werden.

Je nachdem, welcher Mangel besteht, können die Bundesbehörden auf Basis des § 18 ArbSchG dem Unternehmen den Einsatz bestimmter Maschinen und Betriebsanlagen untersagen oder Beschäftigte beurlauben, bis der Mangel behoben ist. Außerdem können sie arbeitsmedizinische Untersuchungen anordnen, um gesundheitliche Schäden und Folgeerkrankungen auszuschließen.

Hält sich ein Arbeitgeber nicht an die ihm auferlegten Maßnahmen, wird er mit einer Bußgeldzahlung von bis zu 25.000 Euro bestraft. Für Angestellte, die amtlichen Weisungen zuwiderhandeln, beträgt die Höchststrafe 5.000 Euro. Sollten auch danach die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen ignoriert werden, droht eine höhere Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Das gilt insbesondere bei vorsätzlichen Handlungen, bei denen eine Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit von Mitarbeitern wissentlich in Kauf genommen wird.

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