Risikomanagement ist für Unternehmen nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern auch gesetzlichverpflichtender Bestandteil der Unternehmensführung. Allerdings regelt kein einzelnes Gesetz bzw. kein einzelnes Gesetzbuch das Risikomanagement – vielmehr gibt es in Deutschland eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze, die sich auf das Risikomanagement auswirken.
Nach mehreren Unternehmenskrisen Anfang der 1990er-Jahre hat der Gesetzgeber 1998 in einer großen Reform ein Gesetz zur Kontrolle und Transparenz von Unternehmen (KonTraG) erlassen, das kein eigenständiges Artikelgesetz ist, sondern dessen Normen in insgesamt zehn Gesetze und Verordnungen eingeflossen sind. Die wichtigsten Regelungen finden sich heute im Aktiengesetz (AktG), im Handelsgesetzbuch (HGB), im Publizitätsgesetz (PublG) sowie im Genossenschaftsgesetz (GenG).
Eine zentrale gesetzliche Regelung, die sowohl im KonTraG als auch im Aktiengesetz (§ 91 II AktG) festgeschrieben ist, verpflichtet die Unternehmensführung zur Risikofrüherkennung, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. § 93 AktG legt darüber hinaus fest, dass bei jedweder unternehmerischen Entscheidung auch die Risiken angemessen zu berücksichtigen sind (die sogenannte Business Judgement Rule).
Darüber hinaus existieren noch einige nationale Standards, die nicht rechtsverbindlich sind oder deren Rechtsverbindlichkeit zumindest umstritten ist: Hier sind z. B. der Deutsche Rechnungslegungsstandard (DRS 20) zu nennen sowie der Standard zur Risikofrüherkennung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 340).
Zu den wichtigsten internationalen Standards zählen die Risikomanagement-Norm ISO 31000:2009, die Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001:2015 sowie das COSO Enterprise Risk Management Framework (COSO ERM 2017). Das auch als COSO-Würfel bekannte Rahmenwerk kategorisiert Risikomanagement nach Komponenten, Zielkategorien und Organisationseinheiten.
Die in diesen Standards dargestellten Leitlinien sollen Unternehmen dabei unterstützen, ihr eigenes Risikomanagement zu implementieren und weiterzuentwickeln. Sowohl die ISO- also auch die COSO-Standards werden regelmäßig geprüft und bei Bedarf angepasst, damit sie den aktuellen Entwicklungen der Unternehmenwelt gerecht werden.