Jedes buchführungspflichtige Unternehmen muss am Ende eines Wirtschaftsjahres mittels der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) seinen Jahresgewinn ermitteln, eine Bilanz aufstellen und an das Finanzamt übermitteln. Das Finanzamt fordert von Ihnen also nicht nur die alljährliche Steuererklärung, sondern auch eine begleitende Aufstellung Ihrer gesamten betrieblichen Einnahmen und Ausgaben und eine Bilanz im Rahmen des sogenannten Jahresabschlusses. Abhängig davon, wie hoch Ihr Gewinn dann am Ende ausfällt, werden entsprechend Steuern erhoben.
Rückstellungen sind ebenfalls Teil des Jahresabschlusses. Genauer gesagt verringern sie den Gewinn eines Unternehmens und werden neben dem Eigenkapital als Fremdkapital auf der Passivseite ausgewiesen. Für die Steuerlast ist das von enormer Bedeutung. Wenn sich nämlich Ihr Gewinn verringert, müssen Sie auch weniger Steuern zahlen. Die Bildung von Rückstellungen ist also – wenn auch aufwendig – ökonomisch sinnvoll. Ohne sie müssten Sie im jeweiligen Wirtschaftsjahr höhere Steuerbeträge entrichten und würden Liquidität einbüßen.
Das Beispiel der betrieblichen Altersvorsorge verdeutlicht den ökonomischen Nutzen von Rückstellungen besonders gut: Wenn Sie Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, müssen Sie die zu erwartenden Kosten jährlich in Ihrer GuV berücksichtigen und in Ihrer Bilanz ausweisen, damit Sie am Ende auch der Pensionsverpflichtung gegenüber Ihren Arbeitnehmern nachkommen können. Aus diesem Grund sind diese Rückstellungen auch auf ein dafür gesondertes Rückstellungskonto zu buchen.
Das Bilden von Rückstellungen hilft Ihnen somit, einen genauen Überblick zu behalten, welche zukünftigen Leistungsverpflichtungen Sie gegenüber Dritten zu entrichten haben.