Da der Gerichtsprozess abgeschlossen ist und Sie die Rechnung vom Anwalt erhalten haben, ist die Rückstellung nicht länger notwendig. Lösen Sie die Rückstellung auf, indem Sie den vollen Betrag in Höhe von 14.000,00 Euro auf dem Buchungskonto „Sonstige Rückstellungen“ links auf der Soll-Seite verbuchen. Ihre Rückstellung ist damit aufgelöst. Auf der Haben-Seite steht hingegen der Schuldbetrag in Höhe von 17.255,00 Euro. Bilden Sie hierzu den Buchungssatz „3930 an 1200 “. Im nächsten Schritt ziehen Sie vom Rechnungsbetrag die Vorsteuer ab, denn diese können Sie später beim Finanzamt geltend machen:
17.255,00 Euro : 119 ∙ 100 = 14.500,00 Euro
Die Vorsteuer beträgt 2.755,00 Euro.
Das Ergebnis zeigt, dass der Anwalt einen Netto-Betrag in Höhe von 14.500,00 Euro einfordert. Sie haben sich in Ihrer Kalkulation also um 500,00 Euro verschätzt. Daher müssen Sie die zusätzlichen Kosten in Höhe von 500,00 Euro auf das Aufwands- bzw. Buchungskonto „6770 Rechts- und Beratungskosten“ auf der Soll-Seite (links) buchen.
Beispiel 2: Doch was passiert, wenn der Rechnungsbetrag niedriger als Ihr kalkulierter Wert ausfällt? Nehmen wir an, die Anwaltskosten belaufen sich auf 16.065,00 Euro. In diesem Fall sähen Ihre Buchungssätze folgendermaßen aus: