Wenn Sie einen Gegenstand nicht komplett aus dem Unternehmen herausnehmen, sondern nur zusätzlich auch privat nutzen, müssen Sie eine Nutzungsentnahme buchen (und diesen Betrag als geldwerten Vorteil auch versteuern). Interessant ist dies vor allem bei der privaten Nutzung des Firmenwagens. Auch hier berechnen Sie prinzipiell den Teilwert: Zu welchem Anteil wird das Fahrzeug privat genutzt?
Um den Teilwert der Nutzung zu ermitteln, können Sie ein Fahrtenbuch führen. Als Alternative dazu hat der Gesetzgeber zur Vereinfachung die Listenpreismethode bzw. 1-Prozent-Regelung vorgesehen. Hierbei setzen Sie monatlich 1 Prozent vom deutschen Brutto-Listenpreis für das Neufahrzeug an – einschließlich Sonderausstattungen und übrigens auch, wenn das Auto gebraucht gekauft wurde (§ 6 Abs. 4 EStG). Für Kosten, die nicht durch Vorsteuer belastet wurden, kann der Unternehmer noch einen pauschalen Abschlag von 20 Prozent vornehmen. Für den Rest fällt die Umsatzsteuer an (§ 3 Abs. 1b Ziffer 1 UStG).
Nehmen wir an, Sie haben einen Dienstwagen mit aktuellem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro. Ein Prozent hiervon sind 500 Euro. Hiervon wiederum 20 Prozent sind 100 Euro. Dementsprechend fällt Umsatzsteuer für 400 Euro an und für 100 Euro nicht. Die Umsatzsteuer beträgt 76 Euro (19 Prozent). Die Privatentnahme für den betreffenden Monat hat also einen Wert von 576 Euro. Diesen Betrag buchen Sie auf das Konto Unentgeltliche Wertabgaben.