Der Jahresabschluss ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt und wird durch das Publizitätsgesetz und das Einkommensteuergesetz ergänzt. Grundsätzlich geht es bei der Aufstellung darum, Informationen zur wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens zusammenzustellen und verständlich aufzuarbeiten. Dabei verfolgen Sie zwei Ziele:
- Information
- Zahlungsbemessung
In diesem Sinne erklären sich auch die Verbindungen zum Publizitätsgesetz auf der einen und zum Steuerrecht auf der anderen Seite: Der Jahresabschluss ist sowohl interessant für die Öffentlichkeit als auch für das Finanzamt, denn hieran werden die Steuerzahlungen bemessen. Aus dem Jahresabschluss ist ersichtlich, wie hoch die Gewinne oder die Verluste eines Unternehmens sind, woran wiederum die Einkommensteuer bemessen wird.
Im Sinne des Publizitätsgesetzes erfüllt der Jahresabschluss aber eben noch den Dienst der Information der Öffentlichkeit: Der Abschluss ist – bis auf einige Ausnahmen – im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Interessierte (und das sind z. B. zukünftige Investoren) können so besser einschätzen, wie sicher eine Beteiligung an dem Unternehmen ist.
Der Gesetzgeber verlangt darüber hinaus die Rechtzeitigkeit des Jahresabschlusses, was allerdings auch im Sinne des Unternehmens bzw. dessen Buchhaltung sein dürfte: Kapitalgesellschaften haben die ersten drei bis sechs Monate des neuen Jahres Zeit, den Jahresabschluss aufzustellen und einzureichen. Nicht-Kapitalgesellschaften räumt das Gesetz mehr Zeit ein: Gemäß dem entsprechenden Eintrag im Gesetzbuch geht man gemeinhin von einem Zeitraum von sechs bis neun Monaten aus.
Bedenken Sie zudem, dass die Bestandteile des Jahresabschlusses u. U. ganz eigene Fristen haben wie etwa eine Inventur. Außerdem ist es generell ratsam, den Abschluss zeitnah aufzustellen und nicht zu weit nach hinten zu verschieben.
Auch für die interne Kommunikation ist der Jahresabschluss wichtig: Der Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens ist als Mittel zur Rechenschaft geeignet. Das Management weist hiermit nach, wie und in welchem Umfang das Kapital eingesetzt wurde. Die am Unternehmen beteiligten Gruppen (z. B. Aktionäre, Gesellschafter oder Investoren) können daran Erfolg oder Misserfolg der Geschäftsführung messen. Deshalb ist die detaillierte Auflistung aller Posten in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (die beiden Hauptbestandteile eines Jahresabschlusses) so entscheidend. Nicht allein das Ergebnis zählt: Ein negatives Geschäftsergebnis bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Verantwortlichen schlechte Arbeit geleistet haben. Erst ein Blick in die genauen Zahlen legt offen, an welcher Stelle die Fehler liegen.