Damit Sie die Vorsteuer erstattet bekommen, geben Sie beim Finanzamt eine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Je nachdem, wie hoch Ihre Umsatzsteuer im Vorjahr ausfiel, müssen Sie diese monatlich oder vierteljährlich ausfüllen und beim Finanzamt einreichen. Die Regel lautet: Je mehr Umsatzsteuer Sie im Vorjahr gezahlt haben, desto häufiger müssen Sie Ihre Umsatzsteuer melden. Das Finanzamt wird Sie informieren, wie oft Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen müssen.
Außerdem können Sie beim Finanzamt auch einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, den Abgabetermin Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung dauerhaft um einen Monat verlängern. Beachten Sie, dass in diesem Fall eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Umsatzsteuervoranmeldung des Vorjahres fällig wird (nur bei monatlicher USt-Voranmeldung). Diese wird allerdings mit der Umsatzsteuervoranmeldung im Dezember des laufenden Jahres wieder verrechnet.