In den allermeisten Fällen sind Tantiemen an den Gewinn gebunden. Das bedeutet: Je höher der Gewinn des Unternehmens, desto höher ist die Tantieme.
Umsatztantiemen sind dagegen an den Umsatz eines Unternehmens gekoppelt. Sie werden deutlich seltener vereinbart, und das hat einen guten Grund: Das Finanzamt begegnet der Umsatztantieme nämlich sehr kritisch, denn ein Unternehmen geht mit der Vereinbarung einer solchen Tantieme ein großes Risiko ein. Schließlich bedeutet ein hoher Umsatz nicht gleichzeitig auch einen hohen Gewinn. Wird eine Umsatztantieme deshalb an einen Geschäftsführer ausgezahlt, der auch Anteilseigner am Unternehmen ist, geht das Finanzamt davon aus, dass die Zahlung nicht in erster Linie eine Anerkennung der persönlichen Leistung ist, sondern vielmehr der Steuervermeidung dienen soll.
Das bedeutet: Das Unternehmen zahlt dem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Umsatztantieme aus, die den Gewinn des Unternehmens und damit seine Steuerlast schmälert. Im Grunde handelt es sich bei der Umsatztantieme aber um eine verdeckte Gewinnausschüttung, die den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens nicht schmälern darf.Umsatztantiemen werden deshalb nur im Ausnahmefall vom Finanzamt anerkannt. Aber auch Gewinntantiemen müssen strengen formalen Kriterien genügen und angemessen sein, um anerkannt zu werden.