Sobald Sie ein Gewerbe gegründet haben, gehen Sie in Interaktion mit Kunden und anderen dritten Parteien wie Herstellern oder Lieferanten. Dabei kann sowohl eine der besagten Personen selbst oder deren Eigentum durch ein Missgeschick Ihrerseits zu Schaden kommen. Die betroffene Person fordert dann von Ihnen Schadensersatz. Dies kann für Ihr Unternehmen eine hohe finanzielle Belastung bedeuten, außer Sie haben sich über eine Betriebshaftpflicht ausreichend abgesichert. Eine Betriebshaftpflicht schützt Sie im Fall eines Sach- oder Personenschadens Dritter. Sie prüft, ob der Schadensersatzanspruch der Betroffenen gegenüber Ihnen berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche werden durch den sogenannten passiven Rechtsschutz abgewehrt. Bei berechtigten Ansprüchen trägt der Versicherer bei einem Sachschaden die Reparatur- und Wiederherstellungskosten sowie das Schmerzensgeld, die Behandlungskosten und das Krankengeld im Falle eines Personenschadens. Eine Betriebshaftpflicht ist dementsprechend ähnlich einer Privathaftpflicht, nur das die Betriebshaftpflicht Sie und Ihr Unternehmen im beruflichen Kontext absichert.
Beispiele für Risiken, welche durch die Betriebshaftpflicht abgesichert sind:
- Ein Kunde übersieht beim Betreten Ihres Geschäfts eine nicht gekennzeichnete Stufe und stürzt. Er verdreht sich das Handgelenk. Aufgrund dessen fordert er von Ihnen Schmerzensgeld sowie die Erstattung der Arzt- und Behandlungskosten.
- Während einer Besprechung mit Ihrem Hersteller in dessen Räumlichkeiten verschütten Sie aus Versehen Wasser über dessen Konferenztechnik. Die Betriebshaftpflicht erstattet die Reparaturkosten.
- Eine von Ihnen vertriebene Pflegecreme ruft bei einem Kunden heftige allergische Reaktionen hervor. Er fordert von Ihnen Schmerzensgeld, da er meint, über die Inhaltsstoffe Ihres Produktes nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein. Über die Betriebshaftpflicht wird geprüft, ob der Anspruch berechtigt ist (Produkthaftpflicht).
Sie sollten eine Betriebshaftpflicht unbedingt mit dem Zeitpunkt Ihrer Gründung abschließen, sodass Sie durch oben genannte Zwischenfälle, nicht finanziell belastet werden. Einige Berufsgruppen, zum Beispiel aus dem Bewachungsgewerbe, sind verpflichtet eine Betriebshaftpflichtversicherung der Gewerbeanmeldung vorzuweisen. Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie in der Gewerbeordnung.