Sie wollen nebenberuflich selbstständig sein, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen? Im Prinzip gibt es für eine Selbstständigkeit im Nebenberuf keine Beschränkungen. Man kann arbeiten, was man will (sofern man die Bedingungen einer möglichen Berufsordnung erfüllt), und man kann beliebig viel verdienen – das ist sogar im Grundgesetz verankert (§ 12 – Berufsfreiheit). In der Praxis sind aber doch bestimmte Regeln und auch Einschränkungen zu beachten. Dazu zählen:
- Abhängig Beschäftigte müssen sich mit ihrem Arbeitgeber absprechen.
- Beitragspflichten zu den Sozialversicherungen sind zu klären.
- Nebenberufliche Einkünfte können sich auf Sozialleistungen auswirken.
In diesem Zusammenhang existieren auch Regeln darüber, bis zu welchem Umfang eine Beschäftigung als nebenberuflich akzeptiert wird. Diese Kriterien betreffen den Verdienst und die aufgewendete Arbeitszeit und können sich je nach Einzelfall (Steuer, Sozialversicherung) deutlich unterscheiden. Als Faustregeln gelten:
- Der Zeitaufwand sollte 18 Stunden pro Woche nicht übersteigen.
- Der Verdienst sollte nicht über dem der Hauptbeschäftigung liegen.
Darüber hinaus kann auch die Art der Hauptbeschäftigung (angestellt, Student, arbeitslos) eine wichtige Rolle spielen. Auf jeden Fall sollten Sie sich gründlich darüber informieren, was Sie bei ihrer geplanten Selbstständigkeit im Nebenberuf hinsichtlich Besteuerung und sozialer Absicherung zu beachten haben.
Ansonsten gelten für nebenberuflich Selbstständige dieselben Regeln wie für andere Selbstständige auch:
- Wer ein Gewerbe betreiben will, muss dieses anmelden und Mitglied der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer werden.
- Wer als Freiberufler arbeiten will, muss dies beim Finanzamt anmelden.
- Kaufleute im Sinne des Gesetzes müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen.
Voraussetzung dafür ist jeweils, dass der Nebenberuf nachhaltig und mit der Absicht zur Gewinnerzielung ausgeübt werden soll.