Verlustvortrag und Verlustrücktrag: So können Sie Steuern sparen

Nicht jedes Jahr verläuft so, wie erwartet. Manch einer verliert seinen Job, hat zu viel Geld in seine Ausbildung investiert oder entscheidet sich für ein teures Zweitstudium. In solchen Fällen kann es passieren, dass die Ausgaben die Einnahmen deutlich übersteigen und man im Minus landet. Das Positive: Sie müssen in solch einem Fall nicht zwangsläufig auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Mit dem sogenannten Verlustabzug können Sie Ihren Verlust beim Finanzamt melden und mit Ihrer nächsten Einkommensteuer vom zu versteuernden Einkommen abziehen lassen. Damit Sie allerdings beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung keine Fehler machen, ist es enorm wichtig, die Begriffe Verlustvortrag und Verlustrücktrag genau voneinander unterscheiden zu können.

Was genau ist der Verlustabzug?

Mit dem sogenannten Verlustabzug ist es Ihnen möglich, negative Einkünfte bzw. Verluste in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen zu lassen und dadurch eine Steuerersparnis zu erzielen. Wenn also z. B. Ihre Ausbildungskosten im Studium höher als Ihr Einkommen waren, können Sie diesen Verlust über eine Steuerminderung abmildern. Dabei können Sie zwischen zwei Vorgehensweisen wählen: Entweder Sie verrechnen Ihren Verlust rückwirkend mit dem Vorjahr (sog. Verlustrücktrag) oder zukünftig mit dem Folgejahr (sog. Verlustvortrag).

Der Verlustabzug ist in § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert. Dort ist auch die Grenze festgelegt, in welcher Höhe die zu verrechnenden Verluste maximal berücksichtigt werden. Im Falle des Verlustrücktrags dürfen Sie insgesamt bis zu 1 Million Euro, Ehepaare bis zu 2 Millionen Euro vom Gesamtbetrag Ihrer steuerpflichtigen Einnahmen abziehen. Im Falle des Verlustvortrags dürfen Sie Ihren Verlust über den Maximalbetrag von 2 Millionen Euro hinaus noch bis zu 60 Prozent steuerlich geltend machen. Allerdings werden die dann nicht verrechneten Verluste zeitlich unbegrenzt in der Zukunft angerechnet und mindern auch dann die Steuerlast.

Tipp

Insbesondere bei hohen Verlustbeträgen wird das Finanzamt Belege einfordern. Achten Sie also darauf, dass Sie für Ihre gesamten Ausgaben gültige Nachweise, wie beispielsweise Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge oder sonstige Belege vorweisen können. Denn kann das Finanzamt Ihre gemachten Angaben nicht nachvollziehen, ist der Verlustabzug ungültig.

Der Unterschied zwischen Verlustvortrag und Verlustrücktrag

Vor allem Auszubildende und Studenten haben in ihrer Ausbildungs- bzw. Studienphase teilweise mit hohen Kosten zu kämpfen. Aber auch Personen, die kürzlich ihren Job verloren haben und nun für Bewerbungs- und Anfahrtskosten aufkommen müssen, können in die Miesen kommen. Doch dank des Verlustabzugs ist es möglich, diesen Verlust zumindest zu verringern. Das kann entweder über einen Verlustvortrag oder einen Verlustrücktrag geschehen. Doch welche der beiden Möglichkeiten ist die bessere Wahl? Und wie lässt sich der Verlustvortrag und Verlustrücktrag berechnen?

Beispiel Verlustvortrag: Steuertricks im Studium

Studenten haben häufig zahlreiche Ausgaben. Dazu zählen z. B. Fortbildungskosten (für Bücher und Materialien), Anfahrtskosten (Bahntickets, Benzingeld) oder auch Lebensunterhaltungskosten (Miete, sonstige Nebenkosten usw.). Damit sie sich die Ausbildung halbwegs leisten können, gehen viele neben ihrem Studium zusätzlich jobben oder werden von ihren Eltern unterstützt. Die meisten Studenten verdienen allerdings vergleichsweise wenig, sodass am Ende des Jahres oft ein dickes Minus übrig bleibt. Doch was viele von ihnen nicht wissen: Auch ohne Einkommen können Studenten – ohne großen Aufwand – beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben und den Verlustabzug beantragen.

Da Studenten in der Regel keine Steuererklärung abgeben müssen und noch kein bzw. recht wenig Einkommen erwirtschaften, macht es keinen Sinn, einen Verlustrücktrag zu beantragen. Als Student beantragen Sie stattdessen den Verlustvortrag. Das bedeutet, dass Sie erst in den Folgejahren, d. h. nach dem Studium, vom beantragten Verlustabzug profitieren. Wenn Sie dann mitten im Berufsleben stehen und Steuern zahlen müssen, erhalten Sie einen Teil Ihres über die Jahre aufsummierten Verlusts über eine Steuersenkung wieder zurück. Je nachdem, wie hoch Ihre Ausbildungskosten ausfielen, können Sie sich dann über ein dickes Plus auf Ihrem Konto freuen.

Tipp

Ein rückwirkender Verlustvortrag ist bis zu 4 Jahre nach Anfall des Verlusts möglich. Wenn Sie allerdings noch nie zuvor eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben haben, können Sie sogar die letzten 7 Jahre rückwirkend steuerlich geltend machen. Denken Sie daran, alle Belege, Quittungen und Kontoauszüge sorgfältig aufzuheben.

Beispielrechnung für einen Verlustvortrag

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben Ihr Studium erfolgreich beendet und bewerben sich nun für Ihren ersten Job. Bei der Verrechnung Ihrer gesamten Einnahmen und Ausgaben der letzten Jahre stellen Sie fest, dass sich bei Ihnen während der Studienzeit 15.000 Euro Verlust angesammelt haben. Da Sie bereits vom Verlustabzug wussten, haben Sie seit Studienbeginn vorschriftsgemäß die jährliche Einkommensteuererklärung abgegeben und Ihren derzeitigen Verlust eingetragen. Das Finanzamt vermerkte Ihre Angaben bei jeder weiteren Steuererklärung.

Nun haben Sie einen gut bezahlten Job ergattert. In Ihrem ersten Jahr haben Sie insgesamt 50.000 Euro brutto verdient. Doch wie Sie wissen, als Steuerzahler mindert sich Ihr Gehalt – je nach Steuerklasse und weiteren Faktoren – um etwa 14 bis 45 Prozent. Es gilt: Je höher Ihr Einkommen, desto höher ist auch der Prozentsatz an Steuern. Aufgrund Ihres vorgemerkten Verlustvortrags reduziert das Finanzamt jedoch Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dabei wird der Verlust in Höhe von 15.000 Euro einfach vom Bruttogehalt abgezogen. Im Endeffekt müssten Sie also nur so viel Steuern zahlen, als ob Sie 35.000 Euro verdient hätten. Die Differenz erhalten Sie dann vom Finanzamt zurück.

Beispiel Verlustrücktrag: Bleiben Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen

Unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Ihr eigener Chef sind: Manchmal gibt es Jahre, in denen nicht immer alles glatt läuft. Wenn Sie im Berufsleben mehr negative als positive Einkünfte haben, können Sie diesen Verlust über den sogenannten Verlustrücktrag wieder ausgleichen. Hierbei wird Ihr Verlust praktisch in das Vorjahr zurückgetragen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in diesem Beispiel:

Nehmen wir an, Sie sind selbständig und haben im Jahr 2017 – nach Abzug aller Ausgaben von Ihren Betriebseinnahmen – insgesamt 20.000 Euro Verlust gemacht. Diesen Betrag tragen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Das Finanzamt schaut sich dann Ihre Zahlen vom Vorjahr an und verrechnet Ihren derzeitigen Verlust mit Ihrem Einkommen aus dem Jahr 2016. Hier betrug Ihr zu versteuerndes Einkommen ebenfalls 20.000 Euro. Für das Jahr 2016 mindert sich Ihr Einkommen folglich auf 0 Euro. Im Jahr 2017 erhalten Sie also Ihre gezahlte Einkommensteuer (zuzüglich Zinsen) vom Vorjahr zurück.

Fakt

Ist Ihr derzeitiger Verlust höher als Ihr letztes Einkommen, wird der verbleibende Negativbetrag mithilfe des Verlustvortrags für das Folgejahr berücksichtigt.

Wie kann ich den Verlustabzug in der Steuererklärung eintragen?

In der Steuererklärung geben Sie nicht nur die Höhe Ihres Verlustes an, sondern ebenfalls, ob Sie diesen mittels des Verlustvortrags oder Verlustrücktrags verrechnen möchten. Je nachdem wie Ihre persönliche Ausgangslage aussieht (ob Sie beispielsweise Student oder Arbeitnehmer sind), müssen Sie sich für eine Variante entscheiden. Für Selbstständige wiederum kann eine andere Variante interessanter sein: Auch die Aufteilung eines Verlustes in zwei Teile ist möglich: Der eine Teil wird als Verlustrücktrag auf den Gewinn im Vorjahr angerechnet, der andere Teil kann als Verlustvortrag mit in das nächste Steuerjahr genommen werden. Das bietet sich beispielsweise dann an, wenn der Verlust des aktuellen Steuerjahres den Gewinn des Vorjahres überschreitet und man keine Verlustbeträge „verschenken“ möchte. Gleiches gilt, wenn der Verlustvortrag in das nächste Steuerjahr höher ist als das zu versteuernde Einkommen: Auch hier wird der verbleibende Verlustvortrag so lange auf die Einkommen in den Folgejahren angerechnet, bis er vollständig aufgezehrt wurde.

Tipp

Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Steuerberater beraten. Manchmal lohnt es sich für Startup-Unternehmen oder Selbstständige, insbesondere wenn die Einkünfte in den letzten Jahren relativ gering ausfielen, den Verlustvortrag zu wählen.

Wenn Sie einen Verlustvortrag beantragen möchten, müssen Sie auf der ersten Seite Ihrer Einkommensteuererklärung das Feld „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ ankreuzen. Geben Sie anschließend alle weiteren Angaben an, die das Finanzamt von Ihnen benötigt.

Wenn Sie hingegen einen Verlustrücktrag melden möchten, kreuzen Sie in der Einkommensteuererklärung Zeile 64 an. Den Gesamtbetrag Ihres Verlustes geben Sie anschließend in Zeile 65 an.

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