Allgemeine Registrierkassenpflicht seit 1. Mai 2016
Als Registrierkasse definiert das österreichische Bundesministerium für Finanzen (BMF) „jedes elektronische Aufzeichnungssystem, das zur Losungsermittlung und Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird.“ Als Registrierkassen können somit auch serverbasierte Aufzeichnungssysteme, Waagen und Taxameter mit Kassenfunktionen zum Einsatz kommen.
Zur Verwendung eines elektronischen Kassensystems verpflichtet sind Unternehmer ab einen Nettojahresumsatz von 15.000 Euro pro Betrieb, sofern die Barumsätze (inklusive Bankomatkartenzahlungen und Kreditkarten) pro Betrieb 7.500 Euro netto im Jahr überschreiten. Damit betrifft die Registrierkassenpflicht z. B. oft Friseure, Gastronomie- und Hotelbetriebe, Ärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Rechtsanwälte, Notare, Land- und Forstwirte, Apotheken sowie den Lebensmittel- und Buchhandel.
Ausnahmen sieht die Registrierkassenpflicht in Österreich für folgende Geschäftsbereiche vor, sofern der Nettojahresumsatz pro Abgabepflichtigen 30.000 Euro nicht übersteigt:
- Umsätze, die im Freien getätigt werden, also nicht in Verbindung mit einer festumschlossenen Räumlichkeit (z. B. Maronibrater oder Christbaumverkäufer)
- Bestimmte Umsätze von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben abgabenrechtlich begünstigter Körperschaften (z.B. Feuerwehrfeste)
- Umsätze in Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten
- Kantinenumsätze gemeinnütziger Vereine mit einem Betrieb von weniger als 52 Tagen im Kalenderjahr
- Umsätze aus einem Buschenschank gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 GewO 1994, der nicht mehr als 14 Tage im Kalenderjahr geöffnet ist
- Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten, die einen Einzelumsatz von bis zu 20 Euro ermöglichen (z. B. Zigarettenautomat, Tischfußballautomat)
Unternehmer, die der Registrierkassenpflicht unterliegen, müssen sicherstellen, dass ihr Kassensystem den Grundsätzen der Ordnungsmäßigkeit gemäß Kassenrichtlinie 2012 (KRL 2012) entspricht. Eine Zusammenfassung in Form eines Infoblatts steht auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) zum Download bereit.