In einer GbR gilt die Gesamtvertretungsmacht, sofern dies nicht explizit im Vertrag anders geregelt ist. Das heißt, dass Sie ohne anderslautende Regelungen die Gesellschaft nur mit allen anderen Gesellschaftern zusammen vertreten können. Alle Entscheidungen, Vertragsabschlüsse, Ein- und Verkäufe usw. bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter. In kleinen GbRs ist das sicherlich sinnvoll, bei größeren Gesellschaften wird das jedoch schnell unpraktisch. Daher ist anzuraten, im Vertrag bestimmte Vertretungsbefugnisse festzulegen. Sie können beispielsweise einem Gesellschafter die Befugnis erteilen, selbstständig Geschäfte abzuschließen, und dabei eine Grenze festlegen, wie viel Geld er ausgeben darf. Geschäfte, die diese definierte Grenze sprengen, werden dann wiederum gemeinsam vereinbart.
Teilen Sie die Vertretungsmacht so auf, dass die Tagesgeschäfte effizient laufen, aber risikobehaftete Entscheidungen nicht durch einen einzelnen Gesellschafter getroffen werden können. So verringern Sie die Gefahr, dass ein schwerwiegender Fehler eines Gesellschafters dazu führt, dass alle anderen Gesellschafter für den entstandenen Schaden in der GbR mithaften müssen.