Welche Steuerpflichten auf Sie zukommen, hängt zunächst davon ab, ob Sie Ihre GbR als Gewerbebetrieb oder als Freiberufler betreiben. Die Art der GbR geht meist aus den beruflichen Tätigkeiten der Gesellschafter hervor. Arbeiten die Gesellschafter freiberuflich und erwirtschaften dadurch Einkünfte für die GbR, definiert sich die GbR durch ebendiese freiberufliche Tätigkeit. Freiberufler sind u. a. in den Bereichen Gesundheit, Rechtsberatung, Steuerberatung, Technik, Kultur, Wissenschaft, Bildung und Erziehung tätig. Klären Sie unbedingt mit allen Gesellschaftern den Berufsstatus und inwiefern dieser in der GbR eine Rolle spielt.
Ihre GbR ist ganz eindeutig ein Gewerbebetrieb, wenn Sie im klassischen Sinne Produkte anfertigen, Handel betreiben und daraus Ihre Einkünfte erzielen. Eine gewerbliche GbR muss entsprechend beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden, um anschließend eine Gewerbegenehmigung zu erhalten. Dafür sollten alle Gesellschafter anwesend sein. Gewerbeamt und Finanzamt arbeiten eng zusammen, um Sie über Ihre steuerlichen Pflichten aufzuklären und diese auch einzufordern.