Wer sein Homeoffice absetzen möchte, muss die Kosten entweder als Betriebskosten (Selbstständige) oder als Werbungskosten (Angestellte) in der Steuererklärung angeben. Zu den absetzbaren Kosten zählen sowohl Rechnungen fürs Mobiliar als auch die anteiligen Kosten von Miete, Nebenkosten oder Versicherungen. Auch wer nachträglich sein Homeoffice einrichten möchte, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen.
Während die Kosten für Möbel und Arbeitsmittel wie PCs oder auch für die Renovierung eines Arbeitszimmers in vollem Umfang geltend gemacht werden können, lassen sich Miete, Nebenkosten, Betriebskosten sowie Versicherungen nur anteilig absetzen. Dafür muss der finanzielle Anteil, der auf das Arbeitszimmer entfällt, von der Gesamtfläche der Wohnung abgezogen werden. Dieser absetzbare Anteil lässt sich folgendermaßen berechnen:
Fläche des Arbeitszimmers : Gesamtfläche der Wohnung x 100 = absetzbarer Anteil
Beispielrechnung:
10 m² : 80 m² x 100 = 12,5
Der bei der Steuer absetzbare Anteil fürs Homeoffice beträgt laut Beispielrechnung also 12,5 Prozent. Dieser prozentuale Anteil der Miete, Nebenkosten, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung etc. kann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.