Die Zahlungserinnerung fungiert als Mahnung und sollte grundsätzlich alle Angaben eines rechtssicheren Mahnschreibens enthalten.
Informieren Sie den Empfänger der Zahlungserinnerung unmissverständlich darüber, wer Sie sind, welche Forderung Sie stellen, an wen sich die Forderung richtet und auf welche Rechnung sich Ihre Forderung bezieht.
Wir empfehlen Ihnen, auf einer Zahlungserinnerung grundsätzlich folgende Angaben zu machen:
- Ihr Unternehmen inklusive Anschrift
- Name und Anschrift des Empfängers
- Kundennummer
- Datum der Rechnung
- Rechnungsnummer
- Ggf. Nummer des Lieferscheins und Liefertermin
- Fälliger Rechnungsbetrag
- Ihre Bankverbindung
Da es sich bei der Zahlungsaufforderung in der Regel um die erste Mahnung im Rahmen eines dreistufigen Mahnverfahrens handelt, brauchen Sie vorerst keine Zahlungsfrist zu setzen. Auch die möglichen Folgen bei Nichtzahlung werden in der Zahlungserinnerung zunächst nicht thematisiert.