Ein Rechnungsschreiben unterscheidet sich hinsichtlich der formellen Angaben nicht sonderlich von einem Angebotsschreiben, einer Auftragsbestätigung oder einem Lieferschein. Sie alle sind bis zu einem gewissen Grad ähnlich aufgebaut und enthalten an vielen Stellen die gleichen Pflichtangaben.
Wie bei jedem anderen Geschäfts- oder Handelsbrief sollten Sie Ihr Firmenlogo auch bei einer Rechnung gut sichtbar und in guter Qualität auf dem Schreiben unterbringen – meist wird es im oberen Teil des Dokuments platziert. Wenn Sie kein Logo haben oder verwenden möchten, können Sie alternativ Ihren Unternehmensnamen dort angeben.
Es folgen die üblichen Formalitäten eines unternehmerischen Schreibens an einen Kunden: Nennen Sie den Namen, die Rechtsform und die Anschrift Ihres Kunden sowie die entsprechenden Angaben zu Ihrem Unternehmen. Für eventuelle Rückfragen können Sie außerdem Ihre Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) auf der Rechnung festhalten. Es ist möglich, an dieser Stelle Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. bzw. UID) oder Ihre private Steuernummer (z. B. wenn Sie diese als Kleinunternehmer nutzen und dies dem Finanzamt mitgeteilt haben) anzuführen – je nachdem, welche Nummer Sie für Ihr Unternehmen verwenden. Alternativ bietet es sich an, die Steuernummer mit weiteren Angaben zu Ihrer Firma (etwa den Kontodetails) in der Kopf- oder Fußzeile des Schreibens aufzulisten.
Nach der Überschrift (hier reicht die Auszeichnung als „Rechnung“) beginnt der individuelle Teil des Rechnungsschreibens: Neben der fortlaufenden Rechnungsnummer sollten Sie zuerst auch die Kundennummer und das Datum angeben. Bedanken Sie sich in dem kurzen Fließtext des Schreibens für die Bestellung bzw. Zusammenarbeit und listen Sie nachfolgend die Leistungen auf, die Sie Ihrem Kunden in Rechnung stellen. Dann wird die Anzahl der gelieferten Produkte bzw. der Umfang der vereinbarten Dienstleitung genannt. In Form von Stichwörtern können Sie die Art Ihrer Waren bzw. Dienste bezeichnen und schließlich noch den Preis für jede in Rechnung gestellte Leistung nennen. Sollten Sie Produkt mehrfach an einen Kunden verkauft haben, geben Sie hier sowohl die Menge als auch den und Einzel- und Gesamtpreis an.
Nach der Auflistung aller einzelnen Leistungen gilt es nun, den Gesamtbetrag der Rechnung auszuzeichnen. Zunächst listen Sie die Summe aller genannten Leistungen auf; danach den Steuerbetrag, der auf diese Nettosumme aufgeschlagen wird. Als letztes addieren Sie diese beiden Werte, wodurch der finale Rechnungsbetrag zustande kommt.
Unter der Bruttosumme weisen Sie Ihren Kunden darauf hin, bis wann die Zahlung zu erfolgen hat (vergessen Sie in dem Rechnungsschreiben nicht die Angabe Ihrer Kontodaten) und halten das Liefer- bzw. Leistungsdatum fest.