Welche Angaben eine ordnungsgemäße Rechnung enthalten muss, ist in §14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt. Laut diesem dürfen folgende Angaben in Ihrer Rechnung auf keinen Fall fehlen:
✔ der vollständige Name unddievollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
✔ die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oderdie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. bzw. UID) des Rechnungsaustellers
✔ das Ausstellungsdatum der Rechnung (Rechnungsdatum)
✔ den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (zu beachten ist auch die Regelung in § 14 (5) 1 UStG zu vereinbarten Entgeldern für Leistungen, die zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden)
✔ eine fortlaufende Rechnungsnummer, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird
✔ Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung)der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der abzurechenden Leistung
✔ das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder Leistung sowie der anzuwendende Steuersatz
✔ im Voraus vereinbarte Entgeltsminderungen (z. B. Rabatte, Boni, Skonti etc.)
✔ im Falle einer umsatzsteuerrechtlichen Gutschrift die Angabe „Gutschrift“.
Fehlt eine dieser Angaben oder ist sie fehlerhaft, sollten Sie eine Rechnungskorrektur verfassen. Denn sonst läuft der Rechnungsempfänger Gefahr, gemäß § 14c UStG den Vorsteuerabzug einzubüßen. Doch kein Grund zur Panik: Wenn sich mal ein Fehler einschleichen sollte, haben Sie laut § 31 Abs. 5 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) die Möglichkeit, den Fehler nachträglich zu korrigieren: