Mit der Registrierung Ihres Firmennamens als Marke haben Sie auch über die Gemeinde hinaus die alleinigen Rechte an diesem. Zwar ist die Anmeldung teurer als ein Handelsregistereintrag – dafür erhalten Sie aber einen umfassenderen Schutz.
Eine Marke ist generell eine Kennzeichnung, die sich zumeist aus Wort- und/oder Bildbestandteilen zusammensetzt. Ein Firmenname wird klassischerweise als Wortmarke oder als Wort-Bild-Marke angemeldet.
Über eine Marke lassen sich Produkte, Dienstleistungen und Betriebe eindeutig von anderen unterscheiden und bekommen einen Wiedererkennungswert. Bei der Eintragung einer Marke gilt: Sie darf nicht gegen bestehendes Schutzrecht verstoßen.
Warum sollte man den Firmennamen als eingetragene Marke schützen lassen?
Durch die Anmeldung einer Marke erhalten Sie das damit verbundene exklusive Markenrecht. Sollte jemand anderes Ihren Markennamen verwenden, können Sie dann eine Unterlassung durchsetzen und in manchen Fällen auch Schadensersatz geltend machen.
In erster Linie geht es aber darum, dass Ihr Firmenname rechtlich bestmöglich abgesichert ist und Sie mit ihm dauerhaft operieren können. Allerdings ist auch der Schutz eines Markennamens auf ein bestimmtes Einzugsgebiet beschränkt: Wenn Sie in mehreren Ländern Ihren Unternehmensnamen als Marke eintragen möchten, müssen Sie sich meist mit verschiedenen Ämtern in Verbindung setzen – und auch bei jedem Amt für die Markenanmeldung zahlen.
Nationaler Markenschutz
Einen deutschlandweiten Schutz Ihres Firmennamens erhalten Sie, wenn Sie diesen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Wortmarke eintragen lassen. Nach der Registrierung darf der Name für die registrierten Waren und Dienstleistungen in Deutschland nur von Ihnen benutzt werden. Eine solche Marke können Sie online beim DPMA anmelden.
Allerdings prüft das DPMA bei einer Anmeldung nicht, ob die gewünschte Marke unter diesem oder einem ähnlichen Namen schon existiert (womit die Anmeldung unzulässig wäre) – das müssen Sie im Vorfeld selbst recherchieren. Die gewöhnliche Markenanmeldung beinhaltet eine Anmeldegebühr von ca. 300 Euro und umfasst 3 Waren- oder Dienstleistungsklassen, über die Sie das geschützte Einsatzgebiet Ihrer Marke bestimmen. Insgesamt stehen Ihnen 45 Klassen zur Auswahl. Jede zusätzliche Klasse beläuft sich auf weitere 100 Euro. Auf der Website vom DPMA finden Sie eine Übersicht zu allen Markengebühren.
Europäischer Markenschutz
Wenn Sie über die Rechte an Ihrem Firmennamen auch über die Grenzen von Deutschland hinaus verfügen möchten, benötigen Sie mehr als einen Eintrag im DPMA-Markenregister. Einen europaweiten Schutz erhalten Sie mit der EU-Marke (europäische Unionsmarke; ehemals Gemeinschaftsmarke) – mit nur einer Anmeldung sind alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union abgedeckt. Die Nutzungsrechte der Marke unterscheiden sich hier grundsätzlich nicht von denen des deutschen Markenschutzes.
Für die Anmeldung einer Unionsmarke wenden Sie sich an das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO). Die Gebühren für die Anmeldung fangen im oberen dreistelligen Bereich an und erhöhen sich mit der Anzahl der ausgewählten Klassen. Die genaue Aufschlüsselung finden Sie auf dem Internetauftritt der EUIPO.
Internationaler Markenschutz
Wenn Sie Ihren Firmennamen auch außerhalb der EU schützen wollen, benötigen Sie in den meisten Fällen eine IR-Marke (international registrierte Marke). Um eine IR-Marke zu beantragen, muss die Marke bereits beim jeweiligen nationalen Markenamt angemeldet worden sein. In Deutschland ist demnach eine Markenanmeldung beim DPMA erforderlich. An das DPMA wenden Sie sich auch, um die Eintragung Ihrer international registrierten Marke zu veranlassen.
Eine IR-Marke können Sie für ein Land, das dem Madrider Markenabkommen (MMA) und/oder dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) beigetreten sind – insgesamt sind dies über 150 Staaten. Der internationale Markenschutz ist mit dem europäischen und dem deutschen vergleichbar.
Mit der internationalen Markenregistrierung können Sie sich gezielt das Namensrecht in einzelnen Ländern sichern. Dazu lassen Sie dem DPMA einen Antrag auf internationale Registrierung zukommen. Das Amt leitet diesen an die zuständige Weltorganisation für geistiges Eigentum (kurz: WIPO – World Intellectual Property Organization) weiter. Die Kosten für die IR-Markenanmeldung beginnen im hohen dreistelligen Bereich und richten sich dabei stets nach der Anzahl der gewählten Länder und Klassen. Bei der Feststellung der Gebühren hilft Ihnen WIPO-Website.