Die elementaren Komponenten wie Rechte, Pflichten und Verantwortungsbereiche in einer Kommanditgesellschaft sind im Handelsgesetzbuch standardmäßig geregelt. Zur Bestimmung aller Punkte, in denen Ihre KG von der gesetzlichen Grundlage abweichen soll, ist der Gesellschaftsvertrag das entscheidende Mittel. Bevor Sie den Vertrag aufsetzen, sollten Sie und Ihre Partner sich zunächst folgende Fragen stellen:
- Ist eine Kommanditgesellschaft die passende Rechtsform für Ihr geplantes Unternehmen?
- Was genau ist der Unternehmensgegenstand?
- Welche Geschäftsziele wollen Sie verfolgen?
- Wo soll der Sitz des Unternehmens sein?
- Wie viel Startkapital benötigen Sie?
Wenn diese Grundvoraussetzungen geklärt sind, können Sie den Gesellschaftsvertrag ausarbeiten, wobei Sie an keinerlei formale Vorgaben gebunden sind – nicht einmal an die Schriftform (außer es werden Grundstücke eingebracht). Es ist aber in jedem Fall empfehlenswert, einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Zu den Mindestinhalten zählen dabei die Definition des gemeinsamen Geschäftszecks, die Firmenbezeichnung (juristisch: „Firma“) und der Firmensitz, die Nennung von Komplementär(en) und Kommanditist(en) sowie die Höhe der Kapitaleinlagen, mit denen sich die Kommanditisten an der Kommanditgesellschaft beteiligen. Weitere Punkte desGesellschaftsvertrags sind unter anderem:
- Regelungen über die Geschäftsführung und Stimmberechtigung
- Vertretungsbefugnisse
- Regelungen bei Ausscheiden und Kündigung von Gesellschaftern
- Festlegung von Entnahmerechten
- außerordentliche Haftungsbestimmungen
- Gewinn- und Verlustbeteiligung
- Schlichtungsklausel (Mediation bei Meinungsverschiedenheiten)
Der Gesellschaftsvertrag ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen.