Das Forderungsmanagement (also die Verwaltung der offenen Posten) ist dabei der grundlegende Teil der Debitorenbuchhaltung. Aufgaben im Rahmen des Forderungsmanagements sind beispielsweise:
- offene Posten zu erfassen und zu speichern
- Rechnungen zu generieren und zu versenden (auf Papier oder durch gesicherte elektronische Übertragung)
- Zahlungen von Kunden zu registrieren und den offenen Rechnungen zuzuordnen
- die Überwachung von Zahlungsterminen
- das Erstellen von Zahlungserinnerungen und Mahnungen
Eine Funktion des Forderungsmanagements ist nicht zuletzt auch das Mahnwesen: Eine wichtige Aufgabe der Debitorenbuchhaltung besteht darin, Mahnungen zu schreiben, wenn Kunden mit ihren Zahlungen in Verzug geraten. Beim außergerichtlichen Mahnwesen wird mit Zahlungserinnerungen und Mahnungen versucht, ausstehende Beträge zu erhalten.
Sollten Debitoren nicht in angemessener Frist auf die Mahnungen reagieren, bleiben dem Unternehmen Inkassounternehmen und schließlich das gerichtliche Mahnverfahren laut Zivilprozessordnung mit Mahnbescheid, Gerichtsverfahren bis hin zum Vollstreckungsbescheid (§§ 688 ff ZPO). Dies fällt allerdings nicht mehr in den Bereich der Debitorenbuchhaltung. Vielmehr kommen dann Rechtsanwälte zur Verfolgung des Rechtswegs ins Spiel.
Im Übrigen kann man im Rahmen der Debitorenbuchhaltung nicht nur Rechnungsausgänge und Zahlungseingänge bearbeiten, sondern sich auch um die Einrichtung und Verwaltung von Zahlungsmethoden kümmern. Dabei geht es zum Beispiel um sogenannte SEPA-Mandate von Kunden. Damit lassen sich Zahlungen als SEPA-Lastschriften einziehen, was oft für beide Seiten eine Arbeitserleichterung bedeutet.