Checkliste zur Mitarbeiteranmeldung
1) Meldepflichten bei Beschäftigung von Mitarbeitern
Möchten Sie als Arbeitgeber Mitarbeiter einstellen, bestehen folgende Meldepflichten:
- Betrieb bei der Agentur für Arbeit registrieren (Betriebsnummer)
- Betrieb beim zuständigen Unfallversicherer anmelden (Berufsgenossenschaft je nach Branche)
- Betrieb beim Finanzamt registrieren
2) Meldepflichten je nach Wirtschaftsbereich und Beschäftigungsverhältnis
Prüfen Sie zunächst, ob es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder eine geringfügige Beschäftigung handelt und ob eine Pflicht zur Sofortanmeldung vorliegt.
Minijobber:
- Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (binnen 6 Wochen)
Minijobber (sofortmeldepflichtig):
- Anmeldung bei der DSRV (am Tag der Einstellung)
- Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (binnen 6 Wochen)
Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer/Auszubildender:
- Anmeldung zur Sozialversicherung (mit der ersten Lohnabrechnung / binnen 6 Wochen)
- Anmeldung beim Finanzamt (mit der ersten Lohnabrechnung / binnen 6 Wochen)
Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer/Auszubildender (sofortmeldepflichtig):
- Anmeldung bei der DSRV (am Tag der Einstellung)
- Anmeldung zur Sozialversicherung (mit der ersten Lohnabrechnung / binnen 6 Wochen)
- Anmeldung beim Finanzamt (mit der ersten Lohnabrechnung / binnen 6 Wochen)