Das Einzelunternehmen: Alles, was Gründer wissen sollten

Viele Angestellte träumen davon, sich selbstständig zu machen und endlich ihr eigener Chef zu sein. Tatsächlich ist dieser Schritt gar nicht so schwer. Eine Erfolg versprechende Geschäftsidee, gute Vorbereitung und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten – mehr ist zunächst gar nicht nötig. Zum Einzelunternehmer kann man auch werden, wenn man weder über umfangreiches Startkapital noch einflussreiche Geschäftspartner verfügt. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, welche Formalitäten sind zu beachten, wie sieht der Geschäftsalltag aus und welche Risiken sollte man im Voraus kennen?

Was ist ein Einzelunternehmen? Definition und Hintergründe

Mit einem Einzelunternehmen kann in Deutschland jeder, der sich selbstständig machen will, relativ unkompliziert sein eigenes Unternehmen gründen. Wie der Name schon vermuten lässt, ist die Voraussetzung, dass es von einer Einzelperson gegründet und geführt wird. Es können jedoch von Anfang an oder mit zunehmendem Geschäftserfolg beliebig viele Mitarbeiter eingestellt werden.

Das Einzelunternehmen ist eine eigenständige Rechtsform, die gleichberechtigt neben Kapitalgesellschaften wie Einpersonen-GmbH, -UG oder -AG steht, die ebenfalls von nur einer Person geführt werden. Für deren Gründung schreibt das Gesetz (je nach Gesellschaftsform z. B. GmbH-Gesetz, Aktiengesetz etc.) allerdings ein Mindestkapital vor. Dieses gibt es für das Einzelunternehmen nicht, was vor allem jungen Gründern den Schritt in die Selbstständigkeit deutlich erleichtert. Das ist einer der wichtigsten Gründe dafür, warum das Einzelunternehmen die am weitesten verbreitete Unternehmensform in Deutschland ist.

Definition: Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen wird von einer Einzelperson gegründet, die jedoch beliebig viele Mitarbeiter beschäftigen kann. Als eigenständige Rechtsform steht es gleichberechtigt neben Einpersonenkapitalgesellschaften. Für die Gründung ist kein Startkapital vorgeschrieben, allerdings haftet der Einzelunternehmer nicht nur mit dem Firmen-, sondern auch mit seinem Privatvermögen bis zu den gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenzen.

Sie können als eingetragener Kaufmann (e. K.), Kleingewerbetreibender oder Freiberufler ein Einzelunternehmen gründen. Es ist wichtig, dass Sie sich vorher genau damit auseinandersetzen, was auf Sie zutrifft, denn die Anforderungen und Pflichten der genannten Personengruppen unterscheiden sich teils erheblich. Näheres dazu erfahren Sie im Ratgeberartikel zur Gründung eines Einzelunternehmens, in dem alle erforderlichen Schritte ausführlich erklärt werden.

Was macht ein Einzelunternehmen aus?

Was unterscheidet das Einzelunternehmen nun von anderen Unternehmensformen? Es steht auf einer Ebene mit Kapital- und Personengesellschaften und ist wie diese auch an bestimmte Vorgaben gebunden, die von Regelungen zur Benennung bis hin zur steuerlichen Behandlung vor dem Finanzamt reichen. Erst wenn Sie sich ausführlich über alle Rechte und Pflichten eines Einzelunternehmers informiert haben, können Sie die Entscheidung treffen, ob diese Unternehmensform die richtige für Ihre Geschäftsidee ist. Im Zweifelsfall sollten Sie die Hilfe von professionellen Beratern in Anspruch nehmen.

Firmenname – das zukünftige Aushängeschild

Zunächst muss das zukünftige Unternehmen einen Namen bekommen. Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind dabei von vornherein auf ihren eigenen Namen festgelegt. Sie können jedoch einen Zusatz anhängen, der die Branche oder die spezifische Dienstleistung deutlich beschreibt. Eingetragene Kaufleute können den Namen dagegen frei wählen, denn ihre Identität wird durch den Eintrag im Handelsregister öffentlich gemacht. Der Kaufmannsstatus muss allerdings mit dem angehängten Kürzel e. K., e. Kfm. oder e. Kfr. deutlich gemacht werden. Auch hier empfiehlt sich eine branchentypische Bezeichnung, die zukünftigen Kunden und Geschäftspartnern deutlich macht, welche Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.

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Geschäftsführung und Vertretung nach außen

Die Geschäftsführung übernimmt im Regelfall der Gründer des Unternehmens, doch die Bezeichnung „Geschäftsführer“ sollte nicht verwendet werden, denn dabei handelt es sich um einen offiziellen Titel in der Hierarchie von Kapitalgesellschaften. Im schlimmsten Fall kann der unrechtmäßige Geschäftsführertitel sogar mit einer Abmahnung bestraft werden. Mit der Bezeichnung „Inhaber“ ist man auf der sicheren Seite.

Der Inhaber hat die Möglichkeit, das Führen der Geschäfte durch Prokura oder Handelsvollmachten auf eine andere Person zu übertragen bzw. die Führungsaufgaben zu teilen. Das ist besonders sinnvoll, wenn das Unternehmen immer weiter wächst und allein nur noch schwer zu bewältigen ist.

Startkapital

Für die Gründung eines Einzelunternehmens gibt es kein vorgeschriebenes Startkapital. Ganz ohne finanzielle Rücklagen geht es dennoch nicht, denn je nach Unternehmen müssen zunächst Maschinen, Werkzeuge oder zumindest die grundlegende Büroausstattung angeschafft werden. Außerdem kann es etwas dauern, bis das Unternehmen erste Gewinne einbringt. In dieser Zeit sollten die laufenden Kosten (Versicherungen, Kammerbeiträge etc.) auf jeden Fall abgedeckt sein.

Haftung

Die Haftung ist einer der Schwachpunkte des Einzelunternehmens. Der Inhaber haftet nämlich vollständig sowohl mit dem Firmen- als auch seinem Privatvermögen. Dazu zählen auch Immobilien, Fahrzeuge und Wertgegenstände wie Schmuck, Kunstwerke oder Ähnliches. All das kann bis zur im Gesetz festgelegten Wertgrenze gepfändet werden, falls das Unternehmen zahlungsunfähig wird.

Es ist deshalb wichtig, sich schon vor der Gründung sämtlicher geschäftlicher Risiken bewusst zu sein. Besteht ein hohes unternehmerisches Risiko, ist eine haftungsbeschränkte Unternehmensform wie die GmbH womöglich besser geeignet. Wenn Sie sich trotzdem für ein Einzelunternehmen entscheiden, ist es wichtig, sich mit zusätzlichen Versicherungen für Selbstständige vor der Insolvenz zu schützen.

Buchführung

Jeder Einzelunternehmer ist dazu verpflichtet, dem Finanzamt am Ende des Geschäftsjahres eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben zu übermitteln, die als Grundlage für die zukünftige steuerliche Behandlung des Unternehmens dient.

Für Kleingewerbetreibende und Freiberufler reicht die einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aus, die der jährlichen Steuererklärung beigefügt wird.

Im Gegensatz dazu werden Kaufleute gemäß § 242 des Handelsgesetzbuches von vornherein zur doppelten Buchführung aufgefordert. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Erwirtschaften sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren weniger als 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn, reicht auch für sie die einfache Buchführung mit der EÜR aus.

Steuern

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt oder (für Freiberufler) der Meldung beim Finanzamt muss der zukünftige Einzelunternehmer einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, auf dessen Grundlage die Höhe der zukünftig zu entrichtenden Steuern berechnet wird.

Folgende Steuern werden fällig:

  • Gewerbesteuer: nur für Kaufleute und Kleingewerbetreibende mit einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro im Jahr
     
  • Einkommensteuer: auf alle Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit (falls das Einzelunternehmen nur als Nebenbeschäftigung betrieben wird)
     
  • Umsatzsteuer: von allen Einzelunternehmern, deren Umsatz mehr als 22.000 Euro pro Jahr beträgt
     
  • Lohnsteuer: falls das Unternehmen Angestellte beschäftigt
Hinweis

Liegt der Jahresumsatz unter 22.000 Euro (Stand Jahr 2021 - aktuell Höhe siehe auch UstG §19) , können Einzelunternehmer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Damit sind sie von der Umsatzsteuer befreit und müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen.

Auflösung

So schnell, wie das Einzelunternehmen gegründet werden kann, lässt es sich auch wieder auflösen. Dazu muss nur das Geschäftsvermögen in Privatvermögen umgewandelt, also beispielsweise vom Firmen- auf das Privatkonto überwiesen und dem Finanzamt die Einstellung des Geschäftsbetriebs mitgeteilt werden.

Eingetragene Kaufleute müssen sich zusätzlich darum kümmern, dass ihr Eintrag aus dem Handelsregister gelöscht wird.

Die wichtigsten Fakten zum Einzelunternehmen im Überblick

  • Gründung: nur von einer Einzelperson (Kaufmann, Kleingewerbetreibender oder Freiberufler)
  • Firmenname: Name des Gründers + mögliche Ergänzung (Freiberufler und Kaufleute), frei wählbar für Kaufleute
  • Startkapital: nicht gesetzlich vorgeschrieben
  • Haftung: unbeschränkt (mit Geschäfts- und Privatvermögen)
  • Anmeldungen: Handelsregistereintragung nur für Kaufleute, für Kleingewerbetreibende freiwillig; Anmeldung beim Gewerbeamt (nicht für Freiberufler); Anmeldung beim Finanzamt; Anmeldung bei der Agentur für Arbeit nur, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden sollen; IHK oder HWK
  • Buchführung: vereinfachte Buchführung mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Kleingewerbetreibende und Freiberufler; ordnungsgemäße Buchführung für Kaufleute
  • Steuern: Gewerbesteuer (für Kaufleute und Gewerbetreibende), Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer und Lohnsteuer
  • Auflösung: Geschäftsvermögen wird in Privatvermögen umgewandelt und das Finanzamt wird informiert

Einzelunternehmen – Vorteile und Nachteile im Überblick

Der größte Vorteil bei der Gründung eines Einzelunternehmens ist sicherlich, dass kein Startkapital nötig ist. Dazu kommen die verhältnismäßig geringen bürokratischen Hürden. Freiberufler etwa müssen sich lediglich beim Finanzamt anmelden. Bei gewerblichen Unternehmen kommen noch die Gewerbeanmeldung, Mitgliedschaften in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) und eventuell die Handelsregistereintragung hinzu. Die für die Gründung von Kapitalgesellschaften notwendigen notariell beglaubigten Unterlagen entfallen jedoch. Damit bleiben auch die Kosten für die Gründung eines Einzelunternehmens in einem überschaubaren Rahmen.

All diesen Vorteilen steht allerdings auch ein großer Nachteil gegenüber: die unbeschränkte Haftung. Das bedeutet, dass der Inhaber mit seinem gesamten Vermögen – also auch dem Privatvermögen – haftet. Aus diesem Grund sollte sich jeder Gründer im Vorfeld genau überlegen, ob bei seiner Geschäftsidee eventuell ein erhöhtes unternehmerisches Risiko besteht, und in dem Fall lieber eine Unternehmensform mit Haftungsbeschränkung wählen.

Vorteile Nachteile
✔ Einfache, kostengünstige Gründung ✘ Unbeschränkte Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen
✔ Kein Startkapital notwendig ✘ Aufnahme weiterer Inhaber nicht möglich
✔ Notariell beglaubigte Satzung oder Gesellschaftsvertrag nicht erforderlich  
✔ Bei geringen Umsätzen Befreiung von der Gewerbesteuer sowie Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung)  

Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis zu diesem Artikel.

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