Bevor Sie sich in der Gründungsphase Gedanken über den Namen Ihres Unternehmens machen, müssen Sie sich für eine bestimmte Rechtsform entscheiden. Diese kann die Namensfindung für ein Unternehmen nämlich entscheidend beeinflussen. So sind Gründer von Einzelunternehmen und Kleingewerbetreibende ohne Eintragung ins Handelsregister grundsätzlich dazu verpflichtet, ihren eigenen Namen als Bestandteil des Firmennamens zu verwenden. Außerdem gibt es gewerbespezifische Regelungen für die Wahl von Firmennamen. Für Handelsgewerbe schreibt das Handelsgesetzbuch (HGB) zum Beispiel den Anhang des Rechtsform-Kürzels vor (beispielsweise GmbH oder OHG).
Beachten Sie immer, dass der Firmenname nicht in die Irre führen darf, indem er zum Beispiel falsche Leistungen suggeriert oder eine Expertise vortäuscht, die Sie nicht haben. Jedes Unternehmen ist zur Firmenwahrheit, -beständigkeit und -klarheit verpflichtet. Dazu heißt, dass Zweck, Führung und Rechtsform des Unternehmens aus dem Namen klar hervorgehen müssen.
Sobald Sie eine gute Idee für Ihren Firmennamen haben, ist es sinnvoll, im Unternehmensregister und im Register des Deutschen Patent- und Markenamts nachzuschauen, ob Ihr Wunschfirmenname schon registriert ist. Der Name steht dann nicht mehr zur Verfügung, denn die Namensrechte bereits bestehender Unternehmen dürfen nicht verletzt werden. Das könnte sonst im schlimmsten Fall zu einer Unterlassungsklage führen.