Es gibt viele Wege, einer selbstständigen Beschäftigung nachzugehen. Man muss nicht immer gleich ein eigenes Unternehmen gründen. Ein kleines Nebengewerbe oder freiberufliche Gelegenheitsaufträge können genauso gut ein Schritt in die Selbstständigkeit sein. Doch egal, wie gering der Auftrag auch ist, sobald Sie eine Rechnung schreiben, müssen Sie sich an die Vorschriften für die ordnungsgemäße Rechnungsstellung halten.
Damit Ihre Rechnungen vor dem Finanzamt oder im schlimmsten Fall auch bei einem Rechtsstreit Bestand haben, müssen selbige bestimmte Pflichtangaben für ordnungsgemäße Rechnungen enthalten. Eine der wichtigsten davon ist die Steuernummer. Das Finanzamt benötigt sie, um die anfallenden Steuern, dem richtigen Steuerkonto zuzuordnen.
Alle Informationen befinden sich auf dem Stand von September 2021.