Homeoffice im Ausland: Was gibt es zu beachten?

Vor allem jüngere Generationen wünschen sich eine ausgewogenere Work-Life-Balance. Dazu gehört auch die Option auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten im Ausland. Ein Recht darauf gibt es nicht, solange man nicht selbstständig oder als Freelancer arbeitet. Neben der Zustimmung des Arbeitgebers muss man zudem andere Rahmenbedingungen für die Arbeit im Ausland beachten – z.B. Unterschiede bei der Besteuerung, bei Versicherungen und bei den technischen Voraussetzungen für mobiles Arbeiten.

Hinweis

Dieser Artikel konzentriert sich auf das vorübergehende Arbeiten im Ausland und speziell den Fall, dass Sie dort im Homeoffice bzw. mobil arbeiten, aber bei einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland angestellt sind. Die Angaben haben den Stand vom November 2021.

Microsoft 365 mit IONOS!

Volle Flexibilität durch automatische Aktualisierung auf die neueste Version Ihrer bevorzugten Office-Anwendungen wie Word, Excel und Powerpoint. Für alle Geräte!

Office Online
OneDrive mit 1TB
24/7 Support

Homeoffice im Ausland: Darf ich oder nicht?

Mit der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Lockdowns mussten viele Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz in die eigenen vier Wände verlegen. Doch wie sieht es außerhalb solcher Zwangsmaßnahmen aus? Gibt es in Deutschland ein Recht auf Homeoffice? Kurz gesagt lautet die Antwort: Nein. In Deutschland existiert bisher noch kein Gesetz, das Arbeitnehmern grundsätzlich das Recht einräumt, zu Hause oder mobil zu arbeiten.

Dementsprechend sieht auch das Recht auf Homeoffice im Ausland aus. Im Endeffekt gilt: Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen die Möglichkeit offeriert, zu Hause Ihren Arbeitsaufgaben nachzugehen, dann sind Sie nur noch eine Frage davon entfernt, ob Sie Ihrer Arbeit auch außerhalb Deutschlands nachgehen dürfen. Denn letztlich entscheidet der Arbeitgeber darüber, ob, wie oft und wo Sie außerhalb des Büros arbeiten dürfen. Gestattet er Ihnen „Homeoffice“, dürfen Sie auch nur zu Hause arbeiten. Dürfen Sie „mobil arbeiten“, können Sie sich auch in ein Café oder an einen Strand setzen – sofern die Arbeitsbedingungen Ihre Produktivität nicht behindern.

Wenn Sie sich also ohne vorherige Absprache in den Flieger setzen und in einem anderen Land Ihrer Arbeitszeit nachgehen, verstoßen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen Ihren Arbeitsvertrag. In diesem können Sie in der Regel auch nachlesen, welche Bedingungen in puncto Arbeitsplatz für Sie gelten. In einigen Branchen ist es praktisch unmöglich, von zu Hause oder mobil zu arbeiten – z.B. bei Dienstleistungen, die direkt bei den Kunden ausgeführt werden müssen.

Einfacher ist es natürlich, wenn Sie sich selbstständig machen und als Freelancer arbeiten oder Ihre eigene Firma gründen. Dann entscheiden Sie über Ihren Geschäftssitz und Arbeitsort. Aber auch hier müssen Sie sich gründlich über die Bedingungen für das Arbeiten im gewünschten Land erkundigen.

Rahmenbedingungen fürs Homeoffice im Ausland

Wenn Sie mobil aus dem Ausland arbeiten dürfen, sollten Sie vorab die rechtlichen Bedingungen im Zielland prüfen, sich die passenden Versicherungen zulegen und die technischen Voraussetzungen organisieren.

Rechtliche Bedingungen

Zunächst einmal lässt sich im Hinblick auf das Arbeits- und Steuerrecht festhalten, dass eine zeitlich begrenzte Homeoffice-Beschäftigung in der EU generell ohne rechtliche Auswirkungen oder Revisionen möglich ist.

Arbeitsrecht

In puncto Arbeitsrecht muss jedoch im Voraus entweder eine Rechtswahlvereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden oder der Betriebsrat muss in einer Betriebsvereinbarung die geltenden Homeoffice-Regelungen festlegen. Hier muss außerdem die Entscheidung gefällt werden, ob Sie zu Hause oder mobil arbeiten dürfen.

Wenn Sie mehr als die Hälfte Ihrer jährlichen Arbeitszeit, genauer gesagt über 183 Tage, beruflich im Ausland verbringen, dann tritt anstelle des deutschen Arbeitsrechts (teilweise) das Ihres Aufenthaltslandes in Kraft. Erkundigen Sie sich zur Sicherheit vorab, welche Unterschiede es hier gibt.

Das Arbeitszeitgesetz sowie die Bestimmungen zum Daten- und Arbeitsschutz gelten bei der Arbeit im Homeoffice in Deutschland unverändert. Doch auch hier können Veränderungen auf Sie zukommen, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz ins Ausland verlegen, denn prinzipiell besitzt das Arbeitszeitgesetz mit seiner festgelegten Arbeitszeiterfassung nur in Deutschland Gültigkeit. Abweichende Regelungen sollten idealerweise im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Und im Falle des Arbeitsschutzgesetzes können je nach Aufenthaltsland weitere Vorschriften zusätzlich dazukommen. Generell müssen Sie im Voraus überprüfen, welche Homeoffice-Auflagen je nach Land zu beachten sind. Darunter z.B. über die mögliche Notwendigkeit einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.

Steuerrecht

Auch steuerrechtlich kann eine Homeoffice-Beschäftigung im Ausland Konsequenzen nach sich ziehen: Wenn Sie sich während Ihrer Arbeit in einem Land aufhalten, das mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen getroffen hat, dann werden Ihre Steuern einem der beiden Länder zugeteilt. Ohne ein Abkommen dieser Art ist es jedoch möglich, dass Sie die Einkommenssteuer zweimal begleichen müssen. Darüber hinaus erhält Ihr Aufenthaltsland, genau wie beim Arbeitsrecht, das Besteuerungsrecht, wenn Sie dort länger als eine Jahreshälfte im Homeoffice oder mobil arbeiten.

Wo Sie Einkommenssteuern zahlen, ist letztlich abhängig von Ihrem dauerhaften Wohnsitz. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins gewünschte Zielland, sind Sie dort steuerpflichtig. Und auch die dortigen speziellen Steuerregelungen für das Arbeiten im Homeoffice gelten dann.

Hinweis

In einigen Ländern wie z.B. Frankreich, Österreich und der Schweiz sind aufgrund der Corona-Pandemie verschiedene steuerrechtliche Sonderregelungen getroffen worden. Vor allem Grenzgänger, die Homeoffice im Ausland betreiben, sollten sich deshalb über mögliche Zusatzvorgaben informieren.

Versicherungstechnische Bedingungen

Beim vorübergehenden Arbeiten im Homeoffice im Ausland ändert sich nichts bei der Sozialversicherung, also der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, sofern Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Ihr dauerhafter Wohnsitz befindet sich in Deutschland.
  2. Ihr Arbeitgeber hat seinen Standort innerhalb Deutschlands oder ein grundlegender Anteil Ihrer Arbeit wird dort verrichtet.
  3. Bei Homeoffice in der EU: Sie sind mindestens ein Viertel Ihrer Arbeitszeit in Deutschland tätig.
  4. Bei Homeoffice außerhalb der EU: Es gilt ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Land, in dem Sie sich aufhalten, das besagt, dass Ihre deutsche Sozialversicherung gilt.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob auch Ihre betriebliche Unfallversicherung weiterhin gilt. Freizeitunfälle sind in der Regel von der Krankenversicherung abgedeckt, sofern sie nicht selbst verschuldet sind. Ggf. ist es sinnvoll, sich eine private Unfallversicherung zuzulegen.

Achten Sie auch bezüglich der Versicherungen darauf, dass im Arbeitsvertrag oder der Homeoffice-Vereinbarung Ihres Betriebes schriftlich festgehalten ist, dass sich versicherungstechnisch nichts für Sie ändert. Genauso sollten Sie Ihre Versicherungen auf Gültigkeit in Ihrem Auslandsaufenthaltsort prüfen.

Technische Bedingungen

Um überhaupt arbeiten zu können, müssen Sie auch im Ausland Ihr Homeoffice einrichten. Die Grundausrüstung besteht aus einem PC oder Laptop mit Internetanschluss und ggf. einem (Mobil-)Telefon für die Kommunikation mit dem Arbeitgeber und Kollegen. Weitere Werkzeuge können Headset und Webcam, z.B. für Zoom-Meetings, oder ein Drucker sein. Generell müssen Sie dazu in der Lage sein, Aufgaben zu bearbeiten, Informationen auszutauschen und mit anderen Menschen in Kontakt treten zu können. Sei dies verbal über Telefon und Videochat oder schriftlich über E-Mail und Chatprogramm.

Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Daten im Homeoffice geschützt sind und nicht von Dritten abgerufen werden können. Arbeitsdateien sollten nur über eine sichere Verbindung – z.B. mittels einer Remote-Desktop-Software – übertragen werden und ansonsten Ihren Computer nicht verlassen. Ausnahmen sind ausgedruckte Schriftstücke, welche ebenfalls nur von Personen eingesehen werden dürfen, die dazu befugt sind.

Je nach Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber muss er oder müssen Sie für die technischen Voraussetzungen sorgen: Arbeiten Sie im Ausland nur zu Hause, also im Homeoffice, ist Ihr Arbeitgeber für die Arbeitsausrüstung und eine geeignete Arbeitsumgebung verantwortlich. Darunter fällt auch die Ergonomie bei der Arbeitsplatzgestaltung. Gestattet der Arbeitgeber Ihnen im Ausland mobiles Arbeiten, müssen Sie in der Regel selbst für eine geeignete Arbeitsumgebung sorgen, zum Beispiel in Coworking Spaces.

Tipp

Ihr Unternehmen sucht nach einer Möglichkeit zum Videochatten ohne vorherige Installation oder Registrierung? Mit dem kostenfreien Online Video Chat können Sie und Ihre Kollegen ganz einfach eine Videokonferenz über Computer, Smartphone oder Tablet abhalten.

Hinweise für Selbstständige

Selbstständige oder Freelancer können jederzeit selbst darüber entscheiden, ob sie ihr Homeoffice ins Ausland verlegen. Vor allem digitale Nomaden, die für ihre Arbeit praktisch nur einen Rechner und einen Internetzugang benötigen, zieht es ins Ausland. Auch dabei gibt es einiges zu beachten:

In puncto Steuern existieren zwei verschiedene Formen der Steuerpflicht. Welcher Sie davon als Selbstständiger nachkommen müssen, hängt davon ab, wo sich Ihr Wohnsitz befindet und wo Sie Ihr Geld einnehmen:

  1. Unbeschränkte Steuerpflicht: Diese gilt für Selbstständige, die in Deutschland wohnhaft sind, und sieht vor, dass jegliche, weltweit gewonnenen Einkünfte versteuert werden müssen.
  2. Beschränkte Steuerpflicht: Diese trifft auf Selbstständige zu, die im Ausland wohnen oder dort für gewöhnlich verweilen, aber ihr zu versteuerndes Einkommen aus Deutschland erhalten.

Als Selbstständiger sind Sie damit vertraut, sich selbst um Ihre Sozialversicherung zu kümmern. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Krankenkasse, ob Ihre Versicherung auch im Ausland gilt. Außerdem sollten Sie verschiedene zusätzliche Versicherungen in Betracht ziehen wie z.B. eine Elektronikversicherung für Ihr technisches Equipment und eine Vermögenshaftpflichtversicherung, die vor allem bei Berufen sinnvoll ist, bei denen das Vermögen Dritter verwaltet wird.

Wenn Sie sich Ihr Homeoffice daheim eingerichtet haben, greift zum Arbeitsplatzschutz Ihre Hausratsversicherung. Informieren Sie Ihren Versicherer, wenn Sie länger als 60 Tage im Ausland bleiben – nur dann können Sie sicher sein, dass die Hausratsversicherung auch im Ausland gilt. Denkbar ist, dass Sie dafür einen Zuschlag bezahlen müssen.

Tipp

Wie Sie ein digitaler Nomade werden können und was Sie dabei beachten sollten, besprechen wir in einem separaten Artikel.