Die endgültige Fassung der Verordnung kann das Internet stark beeinflussen. Falls den Netzanbietern mehr Freiräume bei der Verteilung der Datenübertragungsraten eingeräumt werden, ist dies grundsätzlich eine Einschränkung der Netzneutralität. Welche Konsequenzen sich hieraus ergeben, hängt dabei stark von der gesetzlichen Auslegung von Spezialdiensten, Zero-Rating und Traffic-Management ab.
Allerdings gab es bereits erste Anzeichen dafür, dass Unternehmen in einem Web mit Spezialdiensten und Überholspuren für ihre Wettbewerbsfähigkeit draufzahlen müssten. So verkündete Timotheus Höttges, der Chef der Deutschen Telekom, dass Start-ups auf Spezialdienste angewiesen seien, um mit den großen Unternehmen im Internet Schritt halten zu können. Höttges schwebt hierbei für die Spezialdienstnutzung eine Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent vor. Die Verfechter der Netzneutralität sehen im Telekom-Vorschlag ihre Befürchtungen eines zweigeteilten Internets bestätigt.
Einerseits kann man die Position der Telekommunikationsanbieter nachvollziehen, da sie als einziger Wirtschaftsteilnehmer den Netzwerkausbau mitfinanzieren, obwohl viele andere Parteien von diesem profitieren (und hierfür bisher nichts bezahlen müssen). Andererseits verdienen die Netzanbieter ihr Geld mit der Web-Infrastruktur: Ihre Kunden bezahlen für die Nutzung der Leitungen und eines bestimmten Datenvolumens. Zudem werden die Netzanbieter beim Netzausbau vom Bund subventioniert.
Die Fronten zwischen den Befürwortern und Kritikern eines gleichberechtigten Internets scheinen verhärtet. Die finale EU-Verordnung wird gesetzlich verankern, ob und wie stark mit der Netzneutralität gebrochen werden darf.