Die meisten Un­ter­neh­men sind zur Buch­füh­rung ver­pflich­tet. Ei­ner­seits müssen Betriebe dem Finanzamt jedes Jahr eine Ge­winn­ermitt­lung vorlegen. An­de­rer­seits sollten Un­ter­neh­mer und Selbst­stän­di­ge auch aus eigenen Stücken daran in­ter­es­siert sein, die Einnahmen und Ausgaben ihres Betriebs jederzeit nach­voll­zie­hen zu können. Schließ­lich lässt sich mit dieser Bilanz genau beziffern, wie rentabel ein Un­ter­neh­men ist und mit welchen Geld­mit­teln man in Zukunft planen kann.

Buch­hal­tungs­pro­gram­me er­leich­tern hierbei die Arbeit ungemein. Sie richten sich in erster Linie an Selbst­stän­di­ge und KMU, da diese häufig keinen pro­fes­sio­nel­len Buch­hal­ter be­schäf­ti­gen und die Buch­füh­rung daher möglichst schnell und un­kom­pli­ziert nebenher statt­fin­den muss. Mithilfe solcher Software gelingt aber auch Personen ohne großes Buch­hal­tungs-Know-how die rechts­si­che­re Buch­füh­rung ohne weiteres.

Besonders effizient ist die cloud-basierte Buch­hal­tung, die Sie komplett über eine Anwendung im Web­brow­ser durch­füh­ren. Welche Features eine solche Online-Buch­hal­tungs-Software im Detail bietet und wie sie funk­tio­nie­ren, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Buch­hal­tungs­pro­gram­me als Web-App – was können sie leisten?

Spezielle Software für die Buch­hal­tung ver­ein­facht diese erheblich. Durch die Nutzung eines Online- bzw. Cloud-Buch­füh­rungs­pro­gramm in Form einer Web-App sparen Sie sich sogar noch mehr Zeit. Denn wer die Fi­nanz­buch­hal­tung (Fibu) online abwickelt, hat nicht nur von überall Zugriff auf seine Daten, sondern kann häufig auch direkt Vorgänge wie die Um­satz­steu­er-Vor­anmel­dung oder Online-Banking über das Programm durch­füh­ren.

Auf die Fibu spe­zia­li­sier­te Software hilft Ihnen aber auch noch in vielen weiteren Bereichen. Alles, was Sie für die Online-Buch­füh­rung benötigen, ist ein passendes Programm, ein in­ter­net­fä­hi­ges Gerät und eine ent­spre­chen­de Ver­bin­dung mit dem Web. Nach­fol­gend erläutern wir Ihnen die wich­tigs­ten Funk­tio­nen einer Buch­füh­rungs-Software vor.

Tipp

Belege di­gi­ta­li­sie­ren und speichern

Buch­hal­tungs­pro­gram­me sind schon allein deshalb nützlich, weil Sie mit ihnen Ihre komplette Buch­füh­rung in einem Programm bündeln können. So lassen mit dem Tool ganz einfach Belege wie Quit­tun­gen und Rech­nun­gen di­gi­ta­li­sie­ren und in den eigenen Account einfügen. Hierbei ist es möglich, die ent­spre­chen­den Schreiben entweder per Scanner ein­zu­le­sen oder mit dem Smart­phone ab­zu­fo­to­gra­fie­ren. Die Inhalte der Belege werden dann per Tex­terken­nung erfasst, wodurch Sie viele Details (Rechnungs- und Um­satz­steu­er­be­trag, Datum etc.) nicht einmal manuell eingeben müssen. Die In­for­ma­tio­nen wandern direkt in Ihren Account und werden dann vom Programm au­to­ma­tisch bei der Bi­lan­zie­rung mit­ein­be­zo­gen (z. B. bei der au­to­ma­ti­schen Er­stel­lung der Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung (EÜR) oder der Um­satz­steu­er-Vor­anmel­dung).

Prak­ti­scher­wei­se ga­ran­tiert eine Cloud-Buch­hal­tungs-Software auch die ge­bün­del­te Ver­wah­rung der Fi­nanz­buch­hal­tungs­da­ten: Ihre Daten werden auf den Servern des Anbieters ge­spei­chert, wodurch Sie sich nicht mehr um die Sicherung der Un­ter­la­gen kümmern müssen. Wenn Sie mithilfe der Anwendung buch­füh­ren, haben Sie stets alle Un­ter­la­gen für das Finanzamt parat.

Kas­sen­buch

Mit einem Kas­sen­buch lässt sich der komplette Zah­lungs­ein­gang und -ausgang fest­hal­ten. Die Kosten und Einkünfte listet die Software au­to­ma­tisch anhand der erfassten Belege, Por­to­aus­ga­ben und vor­ge­nom­me­nen Über­wei­sun­gen auf (wenn Sie Ihr Online-Banking-Konto mit der Anwendung verbinden, können Sie Geld­sen­dun­gen direkt über das Tool abwickeln). Tages- und Mo­nats­ab­schlüs­se ge­ne­rie­ren Sie über solch ein Kas­sen­buch im Hand­um­dre­hen.

Dies ist nicht nur für die eigene Bi­lan­zie­rung Ihres Un­ter­neh­mens von Vorteil, sondern auch notwendig für die Be­triebs­prü­fung durch das Finanzamt: Denn das verlangt ein vor­schrifts­ge­mä­ßes Kas­sen­buch.

Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung (EÜR)

KMU, die nicht zur doppelten Buch­füh­rung ver­pflich­tet sind, dürfen die ver­ein­fach­te Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung (kurz: EÜR) nutzen. Diese funk­tio­niert nach dem Zu- und Ab­fluss­prin­zip. Die au­to­ma­ti­sche Be­rech­nung aller Spesen und Einkünfte er­leich­tert auch die Er­stel­lung der EÜR. Genau wie beim Kas­sen­buch wird auch die Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung mit jeder Buchung ak­tua­li­siert und kann jederzeit abgerufen werden.

Mittels der EÜR sehen Sie, wie wirt­schaft­lich Ihr Un­ter­neh­men zu einer gewissen Zeit­span­ne war: De­fi­nie­ren Sie einfach einen Zeitraum und schon zeigt Ihnen die Anwendung Ihre Bilanz. Alle re­le­van­ten und im System ver­buch­ten Einkünfte und Ausgaben werden bei der EÜR be­rück­sich­tigt. Und die EÜR lässt sich selbst­ver­ständ­lich auch als PDF ex­por­tie­ren.

Um­satz­steu­er-Vor­anmel­dung

Die Vor­anmel­dung für die Um­satz­steu­er müssen um­satz­steu­er­pflich­ti­ge Un­ter­neh­men in Deutsch­land vier­tel­jähr­lich oder monatlich leisten. Das erfolgt in aller Regel über die elek­tro­ni­sche Steu­er­erklä­rung ELSTER. Die Buch­hal­tungs-Software erstellt viele Be­stand­tei­le der Um­satz­steu­er-Vor­anmel­dung bereits anhand der ein­ge­gan­ge­nen und aus­ge­gan­ge­nen Rech­nun­gen. Das Programm trennt hierbei auch zwischen den un­ter­schied­li­chen Um­satz­steu­er­sät­zen.

Der Versand an das Finanzamt kann direkt über die Software geschehen. Er lässt sich sogar au­to­ma­ti­sie­ren, wodurch Sie nie wieder eine Um­satz­steu­er-Vor­anmel­dung versäumen. Und falls Sie einmal einen Beleg falsch verbucht haben, gibt es immer noch die Mög­lich­keit, dem Finanzamt eine Korrektur zukommen zu lassen.

DATEV-Export

Falls ein Steu­er­be­ra­ter Ihre Belege überprüft, benötigt er in der Regel Ihre Bilanz im DATEV-Format. Hierbei handelt es sich um ein Stan­dard­for­mat innerhalb der Steu­er­be­ra­tung, das sich über eine ent­spre­chen­de Steu­er­be­ra­ter-Ex­port­funk­ti­on sofort mit einem Buch­füh­rungs­pro­gramm erstellen lässt.

Wenn Ihrem Steu­er­be­ra­ter die Datei alleine nicht reicht und er einen noch tieferen Einblick in Ihre Buch­füh­rung haben möchte, können Sie für ihn auch einfach einen Extra-Zugang zu Ihrem Fi­nanz­buch­hal­tungs­kon­to anlegen. Durch solche Funk­tio­nen er­leich­tert eine Buch­füh­rungs-Software die Zu­sam­men­ar­beit mit dem Steu­er­be­ra­ter be­trächt­lich. Auf diese Weise sparen beide Seiten Zeit.

Fazit: Cloud-Buch­hal­tungs­pro­gram­me sind effizient und einfach zu bedienen

Mit der passenden Software gelingt die Buch­hal­tung im Hand­um­dre­hen. Sie müssen kein aus­ge­bil­de­ter Buch­hal­ter sein, um das Programm bedienen zu können: Dank der vielen hilf­rei­chen Features, Vorlagen und der au­to­ma­ti­schen Kal­ku­la­ti­on aller Rech­nun­gen meistern auch Laien schnell und einfach die rechts­si­che­re Buch­füh­rung. Dabei haben Sie keinerlei Arbeit mit der Ak­tua­li­sie­rung der Software – dies übernimmt der Anbieter für Sie. Sie müssen lediglich die Anwendung in einem Browser aufrufen und arbeiten stets mit der neusten Version des Programms.

Zugleich dient eine Buch­füh­rungs-Software auch als Da­ten­si­che­rung Ihrer Un­ter­la­gen. Ihre Daten liegen sicher auf den Servern des Anbieters und lassen sich mit wenigen Klicks über das Internet von Ihnen abrufen. Dabei erlaubt die Cloud-Funk­tio­na­li­tät Ihnen nicht nur, sich auch unterwegs ein aktuelles Bild über die Finanzen Ihres Betriebs zu machen. Darüber hinaus können Sie bei­spiels­wei­se auch Belege mit dem Smart­phone ab­fo­to­gra­fie­ren und in Ihr Be­nut­zer­kon­to hochladen. Rech­nun­gen und Quit­tun­gen, die Sie per Mail erhalten haben, können Sie einfach an Ihren Account wei­ter­lei­ten. Und dank der Tex­terken­nung wird ein Großteil der In­for­ma­tio­nen direkt in das System über­tra­gen.

Eine Buch­füh­rungs-Web-App erstellt für Sie au­to­ma­tisch Bilanzen, die Sie als Text­do­ku­ment her­un­ter­la­den können. Funk­tio­nen wie die au­to­ma­ti­sche Ge­ne­rie­rung der EÜR, die un­ter­stütz­te Er­stel­lung der Um­satz­steu­er-Vor­anmel­dung oder die Ein­bin­dung Ihres Online-Banking-Accounts er­leich­tern Ihnen die Buch­hal­tung deutlich. Alles in allem sparen Sie viel Zeit und Arbeit durch die Ver­wen­dung einer Buch­hal­tungs-Software und haben so mehr Zeit für das wirklich wichtige: Ihr Un­ter­neh­men.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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