Am 11. März 2020 hat die WHO das Co­ro­na­vi­rus zu einer welt­wei­ten Pandemie erklärt. Die Tragweite dieser Ent­schei­dung wird vor allem auch beim Ver­si­che­rungs­schutz sichtbar. Viele Ver­si­che­run­gen bieten keine Leis­tun­gen, weil Pandemien in ihren Policen aus­ge­schlos­sen werden. Welche Ver­si­che­rung Sie jetzt noch schützt und was es zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ver­si­che­rungs­schutz für Pri­vat­per­so­nen und Un­ter­neh­men

Die Frage danach, welche Ver­si­che­rung bei COVID-19 greift und welche nicht, lässt sich nicht ganz so einfach be­ant­wor­ten. Prin­zi­pi­ell kommt es immer auf die Art der Ver­si­che­rung und ihre Be­din­gun­gen an.

Im Folgenden gehen wir auf einige Ver­si­che­run­gen näher ein und klären, ob und inwiefern Sie Ihnen in einem Großteil der Fälle weiterhin Schutz bieten. Pri­vat­per­so­nen sowie Un­ter­neh­men sollten jetzt unbedingt ihren Ver­si­che­rungs­be­ra­ter kon­tak­tie­ren und die Policen ge­nau­es­tens unter die Lupe nehmen. Denn es ent­schei­det immer der Ein­zel­fall!

Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung: Leis­tun­gen – Ja und Nein

Können Sie nicht reisen, weil Sie am Co­ro­na­vi­rus erkrankt sind, liegt es an der je­wei­li­gen Rei­se­ver­si­che­rung, ob sie greift oder nicht. Manche schließen eine Er­kran­kung oder einen Scha­dens­fall infolge einer Pandemie in einer eigenen Klausel aus und bieten somit keinen Schutz.

Kann man eine Reise nicht antreten, weil eine ein­schrän­ken­de Rei­se­sper­re verhängt wurde, greift die Ver­si­che­rung ebenfalls nicht. Auch die Angst davor, sich im Zielland an­zu­ste­cken, ist kein ver­si­cher­ter Rei­se­rück­tritts­grund.

Un­fall­ver­si­che­rung im Home-Office: Leis­tun­gen – prin­zi­pi­ell Ja

Prin­zi­pi­ell leistet die Un­fall­ver­si­che­rung im Home-Office. Al­ler­dings deckt sie nur die tat­säch­li­chen Ar­beits­be­rei­che ab und nicht die privaten Räum­lich­kei­ten. Verletzen Sie sich bei­spiels­wei­se innerhalb einer kurzen Ar­beits­pau­se auf dem Weg in die Küche oder ins Bad, so deckt die Ver­si­che­rung dies in der Regel nicht ab.

Ho­me­of­fice in Corona-Zeiten:Ef­fi­zi­en­tes Arbeiten von zu Hause

Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung: Leis­tun­gen – Ja

Tritt der tragische Fall ein und eine Person stirbt aufgrund einer Infektion mit dem Co­ro­na­vi­rus, so leistet die Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung. Pandemien sind bis dato bei bereits ab­ge­schlos­se­nen Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­run­gen nicht aus­ge­schlos­sen.

Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Leis­tun­gen – Ja

Die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen durch Dritte. In­fi­zie­ren Sie eine andere Person mit dem Co­ro­na­vi­rus und diese stellt Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen an Sie, greift die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel ein.  Sie überprüft, ob die Scha­dens­er­satz­for­de­rung ge­recht­fer­tigt ist und übernimmt im Ernstfall die Ge­richts­kos­ten.

Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Leis­tun­gen – Ja

Gleich wie die Kran­ken­ver­si­che­rung leistet auch die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, wenn Sie an COVID-19 erkranken. Der Haken: Sie setzt erst dann ein, wenn der Ver­si­cher­te nach­weis­lich min­des­tens 6 Monate be­rufs­un­fä­hig ist. An Co­ro­na­vi­rus erkrankte Personen genesen glück­li­cher­wei­se we­sent­lich schneller, wie folgendes Interview über das Co­ro­na­vi­rus zeigt.

Be­triebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung: Leis­tun­gen – Ja

Die Be­triebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung ist haupt­säch­lich für Le­bens­mit­tel­han­del, Gas­tro­no­mie und Ho­tel­le­rie gedacht. Sie springt prin­zi­pi­ell immer dann ein, wenn ein Betrieb aufgrund direkter be­hörd­li­cher Anordnung schließen muss.

Das Co­ro­na­vi­rus stellt hier jedoch einen Son­der­fall dar und sorgt für rege Dis­kus­sio­nen. Viele Ver­si­che­rer geben an, dass eine Schlie­ßung aufgrund einer Pandemie nicht im Ver­si­che­rungs­um­fang enthalten ist. Zudem sei es für die Be­triebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung notwendig, dass das Un­ter­neh­men durch eine direkte Anordnung ge­schlos­sen werden muss. All­ge­mein­ver­fü­gun­gen oder prä­ven­ti­ve Schlie­ßun­gen gehören nicht dazu. Hier ent­schei­det also immer der Ein­zel­fall!

Be­triebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung: Leis­tun­gen – Nein

Be­triebs­un­ter­bre­chun­gen aufgrund des Co­ro­na­vi­rus sind in der Be­triebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung nicht ver­si­chert. Diese deckt lediglich Sturm-, Brand- und Lei­tungs­was­ser­schä­den sowie Diebstahl ab.

Pra­xis­aus­fall­ver­si­che­rung: Leis­tun­gen – Ja

Eine Ausnahme innerhalb der Be­triebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung stellt die Pra­xis­aus­fall­ver­si­che­rung dar. Muss ein Un­ter­neh­men schließen, weil eine aus­schlag­ge­ben­de Ar­beits­kraft aufgrund einer Er­kran­kung an COVID-19 ausfällt, setzt diese Ver­si­che­rung ein.

Sie betrifft vor allem Arzt­pra­xen und An­walts­kanz­lei­en. Diese Betriebe können meist nicht fort­ge­führt werden, wenn der Ver­si­cher­te (Inhaber der Praxis bzw. Kanzlei) ar­beits­un­fä­hig ist.

Ver­an­stal­tungs­aus­fall­ver­si­che­rung: Leis­tun­gen – Nein

Der Bereich Kunst und Kultur ist von den Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men sehr stark betroffen. Viele hoffen auf eine Un­ter­stüt­zung seitens der Ver­an­stal­tungs­aus­fall­ver­si­che­rung. Jedoch leider meist umsonst. Ver­an­stal­tungs­aus­fäl­le infolge der pro­phy­lak­ti­schen Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men sind in den meisten Fällen nicht ver­si­chert.

Wa­ren­trans­port­ver­si­che­rung: Leis­tun­gen – Nein

Prin­zi­pi­ell deckt die Wa­ren­trans­port­ver­si­che­rung Ver­zö­ge­run­gen in der Trans­port­ket­te oder Be­schä­di­gun­gen der Ware ab. Kommt es aufgrund des Co­ro­na­vi­rus zu Engpässen oder gar einem Trans­port­aus­fall, leistet sie meist nicht.

Co­ro­na­vi­rus Ver­si­che­rungs­schutz: FAQs

Im Folgenden finden Sie die Antworten zu den am häu­figs­ten ge­stell­ten Fragen. Doch auch hier gilt wieder: Es gibt keine pau­scha­len Antworten und es ent­schei­det immer der Ein­zel­fall.

Was tun, wenn ich Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge nicht mehr zahlen kann?

Das Co­ro­na­vi­rus bringt viele Ar­beit­ge­ber und Ar­beit­neh­mer in eine fi­nan­zi­el­le Notlage. Ver­si­che­rungs­prä­mi­en zu zahlen wird dadurch oft schwierig und bereitet vielen Un­ter­neh­men sowie Pri­vat­per­so­nen große Sorgen.

Wer keine oder nur noch begrenzte fi­nan­zi­el­le Mittel zur Verfügung hat, um Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge weiterhin zu bezahlen, hat in der Regel folgende Mög­lich­kei­ten:

  • Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge stunden
  • Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge aussetzen
  • Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge frei­stel­len
  • Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge re­du­zie­ren
  • Selbst­be­tei­li­gung erhöhen
  • Zahlweise ändern
  • Tarif wechseln

Ob und welche dieser Mög­lich­kei­ten in Frage kommt, ist in jedem Fall mit dem Ver­si­che­rungs­an­bie­ter ab­zu­klä­ren. Die Vor­aus­set­zun­gen dafür variieren je nach Ver­si­che­rung.

Kann ich jetzt noch eine geeignete Ver­si­che­rung ab­schlie­ßen?

Die Antwort hierzu lautet leider NEIN. Die Ver­si­che­run­gen nehmen mitt­ler­wei­le aufgrund des erhöhten Risikos und Andrangs nur noch begrenzt neue Klienten auf. Sie haben das Glück und bekommen die Mög­lich­keit eine Ver­si­che­rung ab­zu­schlie­ßen? Dann schauen Sie sich die Police genau an. Mit ziem­li­cher Si­cher­heit sind Schäden in Bezug auf das Co­ro­na­vi­rus vom Ver­si­che­rungs­um­fang aus­ge­schlos­sen.

Was sie weiterhin noch ab­schlie­ßen können, sind private Kran­ken­ver­si­che­run­gen. Doch hier sind Leis­tun­gen aufgrund von In­fek­tio­nen an COVID-19 aktuell nicht abgedeckt.

Hat die Kurz­ar­beit Aus­wir­kun­gen auf meinen Ver­si­che­rungs­schutz?

Beiträge für Kran­ken­ver­si­che­rung, Pfle­ge­ver­si­che­rung, Ren­ten­ver­si­che­rung und Un­fall­ver­si­che­rung werden fort­lau­fend gezahlt. Der Ver­si­che­rungs­an­spruch ist somit weiterhin gegeben. Die Anmeldung zur Kurz­ar­beit hat keinerlei Aus­wir­kun­gen auf Ihren Ver­si­che­rungs­sta­tus.

Zahlt die Ver­si­che­rung die Kosten für einen Corona-Test?

Die ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung zahlt den Test i.d.R. nur dann, wenn Sie laut Robert-Koch-Institut ein Ver­dachts­fall sind und ein zu­stän­di­ger Arzt es für notwendig hält, Sie zu testen. Auch die private Kran­ken­ver­si­che­rung übernimmt unter den gleichen Be­din­gun­gen im Nor­mal­fall die Kosten.

Ein aktueller Ge­set­zes­ent­wurf sieht jedoch vor, dass auch bei sym­ptom­frei­en Personen vermehrt auf Kosten der ge­setz­li­chen Kassen getestet werden soll. Dies betrifft vor­der­grün­dig besonders ge­fähr­de­te Per­so­nen­grup­pen, wie zum Beispiel Pfle­ge­per­so­nal.

Erhalte ich Lohn­fort­zah­lun­gen, wenn ich am Co­ro­na­vi­rus erkranke?

Ja, denn das Co­ro­na­vi­rus hat hier den gleichen Stel­len­wert wie jede andere Krankheit. Sie erhalten wie gewohnt 6 Wochen Lohn­fort­zah­lung. Danach bekommen Sie Kran­ken­geld. Dieses müssen Sie bei der zu­stän­di­gen Lan­des­be­hör­de be­an­tra­gen.

Fazit: Gesund und sor­gen­frei durch die Pandemie

Das Co­ro­na­vi­rus bringt Ver­si­che­run­gen, Un­ter­neh­men und Pri­vat­per­so­nen an ihre Grenzen. Zahl­rei­che Ver­si­che­run­gen leisten nicht, da sie in ex­pli­zi­ten Klauseln In­fek­ti­ons­krank­hei­ten, Pandemien und Seuchen ex­klu­die­ren.

Für die Ver­si­cher­ten wird es so immer schwie­ri­ger, den fi­nan­zi­el­len Engpass zu über­win­den. Die gute Nachricht: Ein Großteil der Ver­si­che­run­gen un­ter­stützt Sie in dieser fi­nan­zi­el­len Notlage und bietet Ihnen diverse Mög­lich­kei­ten der Zah­lungs­än­de­run­gen an.

Das wich­tigs­te jedoch ist: Bleiben Sie gesund!

Zur Autorin

Munkhjin Enkh­sa­ik­han ist Re­dak­ti­ons­lei­tung bei der trans­pa­rent-beraten.de GmbH. Das Haupt­au­gen­merk legt sie dabei darauf, dass relevante Inhalte ver­ständ­lich erklärt werden und so die Leser umfassend in­for­miert und beraten sind. Dies gilt sowohl für die Texte auf der Webseite als auch für die Er­klär­vi­de­os auf dem YouTube-Kanal von trans­pa­rent-beraten.de.

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