EBITDA ist eine be­triebs­wirt­schaft­li­che Kennzahl, die Auf­schluss über die Wirt­schaft­lich­keit diverser Un­ter­neh­mens­ak­ti­vi­tä­ten gibt. Sie eignet sich gut für den Vergleich ver­schie­de­ner Un­ter­neh­men.

Was ist EBITDA?

EBITDA ist ein eng­li­sches Akronym, das für „earnings before interest, tax, de­pre­cia­ti­on, and amor­tiza­ti­on“ steht. Das EBITDA stellt daher als be­triebs­wirt­schaft­li­che Kennzahl das Ergebnis der reinen Fir­men­ak­ti­vi­tä­ten dar, wobei Zins­kos­ten und -erträge sowie sämtliche Ab­schrei­bun­gen aus­ge­klam­mert sind.

Sowohl für die Steuerung eines Un­ter­neh­mens als auch bei seiner Bewertung durch externe Or­ga­ni­sa­tio­nen kann die Kennzahl EBITDA eine Rolle spielen. Sie gibt Auf­schluss über die Wirt­schaft­lich­keit der Un­ter­neh­mens­ak­ti­vi­tä­ten, weswegen sie auch zur Be­ur­tei­lung der Kre­dit­wür­dig­keit von Un­ter­neh­men her­an­ge­zo­gen wird. Manche Un­ter­neh­men verwenden die Kennzahl sogar, um das Gehalt von Managern zu bemessen. Der Wert ver­mit­telt einen guten Eindruck von der Ren­ta­bi­li­tät der Fir­men­ak­ti­vi­tä­ten und lässt solche Posten außer Acht, die damit nichts zu tun haben. Dazu zählen:

  • Zins­kos­ten und -erträge: Kre­dit­zin­sen und Erträge von Be­tei­li­gun­gen sind abhängig von der fi­nan­zi­el­len Strategie eines Un­ter­neh­mens und haben mit seinen Ak­ti­vi­tä­ten nicht direkt zu tun.
  • Steuern: Die an­fal­len­den Steuern hängen von vielen un­ter­schied­li­chen, oft auch äußeren Faktoren ab und sagen nichts über die Ren­ta­bi­li­tät der Fir­men­pro­zes­se aus.
  • Ab­schrei­bun­gen: Die Ab­schrei­bun­gen auf Sach­an­la­gen und auf im­ma­te­ri­el­le Güter ergeben sich aus den In­ves­ti­tio­nen, die ein Betrieb un­ter­neh­men will oder muss. Deshalb haben sie keine Aus­sa­ge­kraft, wenn es um die reinen Un­ter­neh­mens­pro­zes­se geht.

Das EBITDA ist somit ein Hinweis auf die be­trieb­li­che Ver­fas­sung eines Un­ter­neh­mens. Da Ab­schrei­bun­gen aus­ge­klam­mert sind, er­mög­licht die Kennzahl keine Auskunft über den Erfolg eines Un­ter­neh­mens insgesamt.

Zu­sätz­lich zu dem be­schrie­be­nen „reinen“ EBITDA wird auch der Begriff des so­ge­nann­ten adjusted oder be­rei­nig­ten EBITDA verwendet. Für diesen Wert werden au­ßer­or­dent­li­che Kosten und Erträge aus dem Un­ter­neh­mens­er­geb­nis her­aus­ge­rech­net, nicht aber Kosten, die enger mit den Un­ter­neh­mens­ak­ti­vi­tä­ten zu­sam­men­hän­gen – zum Beispiel Ab­schrei­bun­gen auf dafür genutzte Anlagen. Dabei ist al­ler­dings nicht genau definiert, was zu diesen au­ßer­ge­wöhn­li­chen Kosten und Erträgen zählt. Daher ist die Aus­sa­ge­kraft dieser Kennzahl beim Vergleich un­ter­schied­li­cher Un­ter­neh­men ebenfalls begrenzt.

Hinweis

Das EBITDA wird als Begriff im deutschen Han­dels­recht nicht verwendet, wohl aber im Steu­er­recht.

Un­ter­schied zwischen EBITDA und EBIT

Neben dem EBITDA gibt es noch eine weitere Kennzahl, die für Sie in­ter­es­sant sein könnte: EBIT (earnings before interest and tax). Im Gegensatz zum EBITDA wird bei EBIT nur der Gewinn vor Zinsen und Steuern be­trach­tet, Ab­schrei­bun­gen werden nicht be­rück­sich­tigt. Häufig wird synonym zu der Kennzahl EBIT auch der Begriff „Operating Income“ verwendet.

Be­rech­nung des EBITDA – einfach erklärt

Das EBITDA berechnet man am besten vom Jah­res­über­schuss ausgehend (dieser Wert lässt sich der Gewinn-und-Verlust-Rechnung entnehmen, die für Ge­wer­be­trei­ben­den in der Regel ob­li­ga­to­risch ist). Mit dem Jah­res­über­schuss be­zeich­net man den Gewinn nach Steuern. Das heißt, sämtliche Posten, die das EBITDA nicht enthält, werden her­aus­ge­rech­net:

Bild: EBITDA: Berechnung
Die Be­rech­nung des EBITDA ist nicht kom­pli­ziert.

Sie rechnen also die Aufwände für Steuern und Zinsen sowie Ab­schrei­bun­gen wieder hinzu be­zie­hungs­wei­se rechnen die ent­spre­chen­den Erträge vom Ergebnis ab.

Aus dem EBITDA lässt sich schließ­lich auch die EBITDA-Marge berechnen. Diese stellt das Ver­hält­nis vom EBITDA zum Umsatz dar.

EBITDA an zwei Bei­spie­len erklärt

Für unser Beispiel wählen wir zwei fiktive Un­ter­neh­men. Beide haben Jah­res­über­schüs­se von jeweils einer Million Euro. Da die zwei Firmen aber in ver­schie­de­nen Ländern ihre Haupt­sit­ze haben und zudem un­ter­schied­li­che Finanz- sowie In­ves­ti­ti­ons­stra­te­gien verfolgen, un­ter­schei­den sich ihre EBITDA-Werte.

Un­ter­neh­men 1:

Bild: EBITDA: Berechnung am Beispiel
Das EBITDA hängt von der Finanz- und In­ves­ti­ti­ons­stra­te­gie ab.

Da in den Posten Steuern, Zinsen und Ab­schrei­bun­gen keine Erträge ent­stan­den sind, müssen diese Faktoren zur Be­rech­nung des EBITDA komplett hin­zu­ge­rech­net werden. Für das be­rei­nig­te EBITDA zum Schluss wird ein au­ßer­or­dent­li­cher Ertrag abgezogen, der sich im Jah­res­über­schuss positiv auswirkt. Das zweite Un­ter­neh­men hat den gleichen Jah­res­über­schuss er­wirt­schaf­tet, verfolgt aber eine komplett andere Finanz- sowie In­ves­ti­ti­ons­stra­te­gie und hat seinen Sitz zudem in einem Land mit ge­rin­ge­ren Er­trags­steu­ern.

Bild: EBITDA: Weiteres Beispiel
Derselbe Jah­res­über­schuss führt nicht zwingend zum selben EBITDA.

Da das zweite Un­ter­neh­men bei gleichem Jah­res­über­schuss weniger Steuern zahlen muss und auch bei Zinsen und Ab­schrei­bun­gen viel geringere Kosten ver­zeich­net, fällt das EBITDA um einiges kleiner aus als bei dem ersten. Man würde demnach dem zweiten Un­ter­neh­men einen ge­rin­ge­ren Erfolg im Ge­schäfts­be­trieb at­tes­tie­ren. Beim zweiten Un­ter­neh­men ent­spricht zudem das „adjusted“ EBITDA dem un­be­rei­nig­ten, da es in dem Ge­schäfts­jahr weder au­ßer­or­dent­li­che Erträge noch au­ßer­or­dent­li­che Auf­wen­dun­gen zu ver­zeich­nen hatte.

Fazit

Die Kennzahl EBITDA gibt Ihnen die Mög­lich­keit, den Erfolg der be­trieb­li­chen Ak­ti­vi­tä­ten eines Un­ter­neh­mens zu bewerten und mit anderen Betrieben zu ver­glei­chen. Dabei werden al­ler­dings Faktoren aus­ge­blen­det, die für den nach­hal­ti­gen wirt­schaft­li­chen Erfolg wichtig sind.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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