Mithilfe des Ge­mein­kos­ten­zu­schlags ver­rech­nen Sie solche Ge­mein­kos­ten, die sich keinem Kos­ten­trä­ger direkt zuordnen lassen, auf einzelne Kos­ten­trä­ger. Addiert man im dar­auf­fol­gen­den Schritt die Ge­mein­kos­ten mit den Ein­zel­kos­ten, ergeben sich die Ge­samt­kos­ten für ein Produkt oder eine Dienst­leis­tung.

Domain kaufen
Re­gis­trie­ren Sie Ihre perfekte Domain
  • Inklusive 1 SSL-Wildcard-Zer­ti­fi­kat pro Vertrag
  • Inklusive Domain Lock
  • Inklusive Domain Connect für einfache DNS-Ein­rich­tung

Was sind Ge­mein­kos­ten?

Die Kosten für ein Produkt oder eine Dienst­leis­tung setzen sich aus den Ein­zel­kos­ten und den Ge­mein­kos­ten zusammen. Beide Kos­ten­ar­ten be­ein­flus­sen direkt den Preis eines Artikels oder einer Leistung. Da sich Ein­zel­kos­ten im Gegensatz zu den Ge­mein­kos­ten einem konkreten Kos­ten­trä­ger zuordnen lassen, können die Ein­zel­kos­ten relativ einfach ermittelt werden. Um aber auch die Ge­mein­kos­ten zu decken, empfiehlt es sich, diese ebenfalls für die einzelnen Produkte oder Dienst­leis­tun­gen zu berechnen und bei der Be­stim­mung des Ge­samt­prei­ses zu be­rück­sich­ti­gen.

Allgemein un­ter­schei­det man zwischen Kos­ten­trä­ger­ge­mein­kos­ten und Kos­ten­stel­len­ge­mein­kos­ten. Beispiele für häufige Kos­ten­trä­ger­ge­mein­kos­ten sind Mieten, Ab­schrei­bun­gen, Fort­bil­dungs­kos­ten, Gehälter sowie Kosten für Fahrzeuge, Gebäude, Energie, Werbung, oder Telefon und Internet. Von Kos­ten­stel­len­ge­mein­kos­ten ist z. B. bei Filialen, Un­ter­neh­mens­ab­tei­lun­gen und Pro­dukt­grup­pen die Rede. Man ordnet Ge­mein­kos­ten vier Ka­te­go­rien zu:

  • Ma­te­ri­al­ge­mein­kos­ten (z. B. Gehälter der Mit­ar­bei­ten­den der Ein­kaufs­ab­tei­lung, des Wa­ren­ein­gangs­la­gers und der Wa­ren­ein­gangs­kon­trol­le, La­ger­mie­te)
  • Fer­ti­gungs­ge­mein­kos­ten (z. B. Miete für das Pro­duk­ti­ons­ge­bäu­de, Ma­schi­nen­ab­nut­zung)
  • Ver­triebs­ge­mein­kos­ten (z. B. Gehälter der Mit­ar­bei­ten­den in Vertrieb und Marketing)
  • Ver­wal­tungs­ge­mein­kos­ten (z. B. Gehälter für Per­so­nal­ab­tei­lung und Rech­nungs­we­sen, Bü­ro­ma­te­ri­al)

Wie ermitteln Sie den Ge­mein­kos­ten­zu­schlag?

Als Ge­mein­kos­ten­zu­schlag be­zeich­net man den pro­zen­tua­len Zuschlag auf Ein­zel­kos­ten, der eine Zu­rech­nung der Ge­mein­kos­ten auf die Kos­ten­trä­ger er­mög­licht. Der Ge­mein­kos­ten­zu­schlags­satz lässt sich mithilfe eines Be­triebs­ab­rech­nungs­bo­gens (BAB) für jede Kos­ten­stel­len­art ermitteln.

Bevor Sie den Ge­mein­kos­ten­zu­schlags­satz bestimmen und auf die einzelnen Kos­ten­trä­ger ver­rech­nen, verteilen Sie die Ge­mein­kos­ten auf die einzelnen Kos­ten­stel­len. Die Zu­rech­nung erfolgt nach dem Ver­ur­sa­chungs­prin­zip. Unter Kos­ten­stel­len versteht man einzelne Un­ter­neh­mens­be­rei­che, bei denen es sich oftmals um die Ab­tei­lun­gen bzw. Funk­ti­ons­be­rei­che eines Betriebes handelt. So können Sie nach­voll­zie­hen, in welchen Un­ter­neh­mens­be­rei­chen welche Kosten ent­stan­den sind. Diese lassen sich an­schlie­ßend auf einzelne Produkte her­un­ter­rech­nen. Um im ersten Schritt die Ge­mein­kos­ten auf die Kos­ten­stel­len verteilen zu können, müssen Sie die Summe der Ge­mein­kos­ten kennen.

Ge­mein­kos­ten auf Kos­ten­stel­len verteilen

Mithilfe eines Be­triebs­ab­rech­nungs­bo­gens (BAB) können Sie die Ge­mein­kos­ten auf die Kos­ten­stel­len verteilen. Der Be­triebs­ab­rech­nungs­bo­gen ist ein In­stru­ment der Kos­ten­rech­nung. In einer Tabelle werden den un­ter­schied­li­chen Kos­ten­stel­len die ver­schie­de­nen Ge­mein­kos­ten­ar­ten sowie die Höhe der Kosten in Euro zu­ge­ord­net. Um die Ge­mein­kos­ten zu verteilen, ist eine möglichst ver­ur­sa­chungs­ge­rech­te Schlüs­se­lung notwendig. Für die Ge­mein­kos­ten­ar­ten (Gehälter, Miete und Ver­si­che­rung) werden folgende üblichen Schlüs­se­lun­gen genutzt:

  • Gehälter der ent­spre­chen­den Mit­ar­bei­ten­den einer Kos­ten­stel­le
  • Miete für die genutzte Fläche (qm) der ent­spre­chen­den Kos­ten­stel­le
  • Ver­si­che­rung für alle Mit­ar­bei­ten­den, die in einer Kos­ten­stel­le be­schäf­tigt sind

Den Ge­mein­kos­ten­zu­schlag berechnen

Für die Be­rech­nung des Ge­mein­kos­ten­zu­schlags­satz gilt folgende Formel:

Bild: Gemeinkostenzuschlagssatz: Formel
Den Ge­mein­kos­ten­zu­schlags­satz können Sie mithilfe der Ge­mein­kos­ten­zu­schlags­satz-Formel einfach berechnen.

Die Ge­mein­kos­ten­zu­schlags­satz-Formel lässt sich wie folgt verstehen: Sie di­vi­die­ren die Summe der Ge­mein­kos­ten durch die Zu­schlags­ba­sis. Bei der Zu­schlags­ba­sis handelt es sich um die je­wei­li­gen Ein­zel­kos­ten (z. B. Ma­te­ri­al­kos­ten) der je­wei­li­gen Kos­ten­stel­le. An­schlie­ßend mul­ti­pli­zie­ren Sie mit 100, um den Pro­zent­satz zu erhalten.

Die Ge­mein­kos­ten auf die Kos­ten­trä­ger ver­rech­nen

Wurde der Ge­mein­kos­ten­zu­schlag ermittelt, können die Ge­mein­kos­ten auf die einzelnen Kos­ten­trä­ger ver­rech­net werden. Hierfür addieren Sie die Ge­mein­kos­ten zu den Ein­zel­kos­ten.

Arten der Zu­schlags­kal­ku­la­ti­on

Die Zu­schlags­kal­ku­la­ti­on wenden Sie dann an, wenn in einem Betrieb ver­schie­de­ne Er­zeug­nis­se mit un­ter­schied­li­chen Kosten her­ge­stellt werden. Die Kos­ten­un­ter­schie­de lassen sich auf die un­ter­schied­li­chen Ma­te­ria­li­en und Fer­ti­gungs­pro­zes­se zu­rück­füh­ren. Es wird zwischen der ein­stu­fi­gen und der mehr­stu­fi­gen Zu­schlags­kal­ku­la­ti­on ent­schei­den.

Ein­stu­fi­ge Zu­schlags­kal­ku­la­ti­on: Bei der ein­stu­fi­gen Zu­schlags­kal­ku­la­ti­on werden die gesamten Ge­mein­kos­ten mit einem einzigen Zu­schlags­satz ver­rech­net. Der Zu­schlags­satz ergibt sich aus der Division der gesamten Ge­mein­kos­ten durch die gesamten Ein­zel­kos­ten einer be­stimm­ten Periode. Der ent­schei­den­de Nachteil hierbei: Es wird davon aus­ge­gan­gen, dass ein gleich­blei­ben­des Ver­hält­nis zwischen Ge­mein­kos­ten und un­ter­schied­li­chen Ein­zel­kos­ten­ar­ten besteht.

Mehr­stu­fi­ge Zu­schlags­kal­ku­la­ti­on: Die mehr­stu­fi­ge Zu­schlags­kal­ku­la­ti­on erfolgt nach dem Prinzip der Kos­ten­ver­ur­sa­chung. Man rechnet Ge­mein­kos­ten dif­fe­ren­ziert den Bereichen zu, in denen sie ent­stan­den sind. Gemein- und Ein­zel­kos­ten entstehen in der Regel in den Bereichen Material, Fertigung, Ver­wal­tung und Vertrieb. In unserem Beispiel wurden die Ge­mein­kos­ten­zu­schlags­sät­ze durch die mehr­stu­fi­ge Zu­schlags­kal­ku­la­ti­on berechnet.

Ge­mein­kos­ten­zu­schlag berechnen: Beispiel

Um die Ein­tra­gun­gen in einem Be­triebs­ab­rech­nungs­bo­gen (BAB) besser zu verstehen, erläutern wir hier bei­spiel­haft die Annahmen für die Kos­ten­stel­le Material: Es sind insgesamt 8 Mit­ar­bei­ten­de in der Ein­kaufs­ab­tei­lung, im Wa­ren­ein­gangs­la­ger und in der Wa­ren­ein­gangs­kon­trol­le be­schäf­tigt. Diese Ab­tei­lun­gen gehören der Kos­ten­stel­le Material an. Die Mit­ar­bei­ten­den beziehen jeweils ein mo­nat­li­ches Gehalt von 2.500 €, wodurch sich Ge­mein­kos­ten von 20.000 € ergeben. Der mo­nat­li­che Ver­si­che­rungs­be­trag für jeden Mit­ar­bei­ter und jede Mit­ar­bei­te­rin aus dieser Kos­ten­stel­le ent­spricht 500 €. Daher ergeben sich Ge­mein­kos­ten für die Ver­si­che­rung im Wert von 4.000 €. Da für die La­ger­mie­te Kosten in Höhe von 6.000 € anfallen, ent­spricht diese Summe den Ge­mein­kos­ten für die Miete.

Ge­mein­kos­ten­art Material
Gehälter 20.000
Miete 6.000
Ver­si­che­run­gen 4.000
Summe Ge­mein­kos­ten 30.000
Zah­lungs­ba­sis 100.000
Zu­schlags­sät­ze 30 %

Ge­mein­kos­ten­zu­schlags­satz aus­rech­nen

Anhand unseres Beispiels lässt sich der Zu­schlags­satz für die Ma­te­ri­al­ge­mein­kos­ten berechnen, indem die auf­ad­dier­ten Ge­mein­kos­ten von 30.000 € durch die Zu­schlags­ba­sis von 100.000 € dividiert und an­schlie­ßend mit 100 mul­ti­pli­ziert werden. So kommen Sie auf einen Ge­mein­kos­ten­zu­schlags­satz von 30 %.

Bild: Gemeinkostenzuschlagssatz: Beispiel
Im Beispiel ergibt sich ein Ge­mein­kos­ten­zu­schlags­satz von 30 %.

Ver­rech­nung auf Kos­ten­trä­ger

Im aus­ge­führ­ten Beispiel ergibt sich die Zu­schlags­ba­sis für die Ma­te­ri­al­ge­mein­kos­ten aus der Summe des ein­ge­kauf­ten und ver­ar­bei­te­ten Materials. Betragen die Ma­te­ri­al­kos­ten für ein Produkt oder eine Dienst­leis­tung bei­spiels­wei­se 1 €, werden diese mit einem Ge­mein­kos­ten­zu­schlags­satz von 30 % belastet. Daraus ergeben sich Ge­samt­kos­ten von insgesamt 1,30 €.

Tipp

Haben Sie die Ge­mein­kos­ten mittels des Zu­schlags­sat­zes ermittelt, können Sie aus der Summe von Einzel- und Ge­mein­kos­ten den Ge­samt­preis für ein Produkt oder eine Dienst­leis­tung bestimmen. Der De­ckungs­bei­trag verrät Ihnen, inwieweit ein Produkt am Be­triebs­er­folg beteiligt ist.

Eigene E-Mail-Adresse erstellen
E-Mail-Kom­plett­pa­ke­te vom deutschen Markt­füh­rer
  • Mit KI schneller zur perfekten E-Mail: schreiben, über­set­zen, um­for­mu­lie­ren
  • Aus Deutsch­land – DSGVO-konform & sicher
  • Nur bei IONOS: Eigene Domain inklusive

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

Reviewer

Zum Hauptmenü